Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 16. (1963)

CSÁKY, Móric: Die ungarische Wegtaufenverordnung von 1890. Ein Beitrag zur Geschichte des Kulturkampfes in Ungarn

nung nicht aufhört“, erklärt er Anfang August Bischof Schlauch gegenüber, der mit Bischof Császka zu einem Besuch in Szepes-Mindszent weilte, „(...) wird die Trennung von Staat und Kirche notwendigerweise erfolgen, an erster Stelle in der Matrikelführung, dann aber auch in Ehefragen, wo unbedingt die allgemein verpflichtende Zivilehe auch in Ungarn eingeführt werden würde“. Schlauch meinte darauf, die Zivilehe sei mit der Lehre der Kirche durchaus vereinbar66). In der zweiten Augusthälfte erfährt Csáky dann wiederum durch Szapáry, daß Kardinal Simor bereits im Besitz des Wortlauts der römischen Note sei67). Szapáry fügt noch hinzu, er habe die drei von Simor vorge­schlagenen „die Regierung entehrenden“ Kompromisse (die Verordnung möge zurückgezogen werden — die Verordnung möge von einem Gericht als gesetzeswidrig erklärt werden — das Gesetz von 1868 möge modifiziert werden) entschieden zurückgewiesen. Ferner habe er auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, daß die Matrikelauszüge durch eine politische Be­hörde dem nichtkatholischen Geistlichen zugestellt werden könnten und — falls auch dies von der Kirche nicht akzeptiert würde — auf die dem Staat zustehende Gewalt aufmerksam gemacht, die partielle oder allgemeine staatliche Matrikelführung anzuordnen. „Diese offene, klare und logische Äußerung Graf Szapárys“, erinnert sich Csáky, „stimmte in jeder Einzel­heit mit meiner eigenen Ansicht überein (... und) ich nahm sie mit größter Genugtuung zur Kenntnis“ 68). Simor versprach darauf, beeindruckt von der entschlossenen Haltung des Regierungschefs, eine zweite, mit den Vor­Die ungarische Wegtaufenverordnung von 1890 379 66) Auch Revertera hatte schon am 1. VII. 1890 (an Kálnoky) die staatliche Matrikelführung als beste Lösung vorgeschlagen. Salacz, Kultúrharc 61. — Die Besprechung zwischen Cs„ Szapáry und Szilágyi fand am 17. VII. 1890 statt. 67) Schreiben Szapárys vom 21. VIII. 1890 liegt der Denkschrift bei. -— Simor hatte am 20. V. an Rom folgende Anfragen gerichtet: 1) darf das Tauf­zeugnis der katholische Geistliche selbst dem protestantischen überweisen? 2) darf im Hinblick auf die neue Verordnung auch weiterhin Dispens bei Misch­ehen erteilt werden? Staatssekretär Rampolla antwortete am 7. VII. 1890: zu 1) negative, zu 2) wenn keine Kautionen gegeben werden, ebenfalls negative. Ferner verlangt er eine Abänderung des Gesetzes von 1868. Acta Sanctae Sedis 23 (1890/91) 569—70. — Das Problem wurde in Rom von einem eigens dafür einberufenen Kollegium von „intransigenten Kardinalen“ (nach Galimberti!) be­handelt: Staatssekretär Rampolla, Monaco la Valletta, Ledochowski, Mazella, wahr­scheinlich Zigliara. Vgl. Salacz, Kultúrharc 60 und 67. — Schreiben Leo XIII. an Franz Josef vom 3. VII. 1890, dessen Antwort vom 1. VIII. 1890. Text: Salacz, Kultúrharc 384—88. 88) Alle Minister sprachen sich entschieden gegen eine Änderung des Ge­setzes von 1868 aus. Cs. selbst sagte einmal darüber: „Ein altes Gesetz, auch wenn es Mängel aufweist, durch ein neues zu ersetzen, halte ich nur dann für zweckmäßig, wenn die entstandenen Verhältnisse es unabdingbar erfordern“. Molnár, Gróf Csáky Albin 22. — Nach Török, A magyar egyházpolitikai harc 82 soll nur Verteidigungsminister G. Fejérváry die Kirchenpolitik der Regierung entschieden abgelehnt haben.

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