Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 16. (1963)
BENNA, Anna Hedwig: Eine Wiener Ratsliste und das Wiener Stadtrecht von 1340
Eine Wiener Ratsliste und das Wiener Stadtrecht von 1340 11 Ministerialen, Ritter und Knechte Österreichs und der Steiermark mitbetroffen worden, in denen die dem Reich geleisteten Eide 87) für gelöst und die vom Reich verliehenen Privilegien für ungültig erklärt wurden66 * 68). Unter den in den Mandaten angesprochenen Gruppen befanden sich weder die Bürger Wiens noch die Bürger anderer Städte. Der Verlust der Stellung Wiens als Reichsstadt trat jedoch noch zu Lebzeiten König Rudolfs I. ein, Bürgermeister, Rat und Bürgergemeinde anerkannten 1288 Herzog Albrecht I. als ihren wahren Herrn und verzichteten gleichzeitig auf die von König Rudolf I. erhaltenen Privilegien, d. h. auf das Rudolf inum II°9). Und dies geschah, nachdem sie einige Wochen vorher Treue und Gehorsam gelobt und auf die Teilnahme an offenen und geheimen Einungen und Verschwörungen verzichtet hatten70), und nachdem überdies noch eine Reihe angesehener Bürger Treue und Gehorsam gelobt hatte71). Zweifellos waren der Anerkennung des neuen Landesherren als Stadtherrn Wiens harte Auseinandersetzungen mit den Wiener Bürgern vorausgegangen. Ein eigentlicher Aufstand dürfte allerdings nicht stattgefunden haben und es besteht keine Notwendigkeit, den Bericht des Österreichischen Reimchronisten, hern Otacher aus der Geul, auf die Ereignisse des Jahres 1288 zu beziehen, wie es vielfach geschehen ist72). Der Tenor der Treubriefe von 66) Böhmer-Redlich, Reg. Imp. VI. n. 2168, 2169. Reg. Habsburg, II, n. 350, 351. MG. Const. 3, n. 413. °7) Vgl. Ottokars Österreichische Reimchronik (MG Deutsche Chron. 5/1, S. 189, V, 14270 ... die Wiennaere buten in ir eit und die herren algelich von Stire und von Österrich, sam täten si gemeine von Kemden und von Kreine, getriulich ze dienen). Schwind-Dopsch, n. 51, S. 105—106. Gelöbnis der steirischen und Kärntner Ministerialen, dem römischen König Rudolf als Vasallen des Reiches zu dienen. 1276 September 19, Reun. 88) Daß Wien von diesem Mandat nicht betroffen wurde, ist schon die Auffassung von Ottokar Lorenz, Über die beiden Stadtrechtsprivilegien K. Rudolfs I., SB Wien 46 (1864) 78. 89) Uhlirz, MIÖG. Erg. 5, 85, 86. 70) Ebenda. 71) Ebenda. 72) Den zeitlichen Ansatz des Reimchronisten (vor 1296) für unrichtig hielten: Seemüller, MG Deutsche Chron. 5/2, 867 Anm. 4, 876 Anm. 1, 877 Anm. 1. Uhlirz, MIÖG. Erg. 5, 94 ff., 96, 97, 100, 102, 104. Vancsa 1, 503, 506; 2, 61, Anm. 4, 62, 63. Alfons Dopsch, Albrechts I. Bedeutung für die Ausbildung der Landeshoheit in Österreich (1282—98), Bll. LK. NÖ. 27 (1893), 255. Karl Gutkas, Die mittelalterlichen Stadtrechte Niederösterreichs, Festschrift f. St. Pölten (1959) 65, und bezogen die geschilderten Ereignisse in Wien, welche dem österreichischen Ministerialenaufstand von 1296 zeitlich nahe vorangingen, auf das Jahr 1288. Dagegen hielten die Datierung des Reimchronisten für richtig: Lorenz, SB. 46, 72, 76—78, 88, Über den Unterschied von Reichsstädten und Landstädten mit besonderer Berücksichtigung von Wien, SB. Wien 89 (1878) 67, 81 ff. Gottfried Frieß, Herzog Albrecht I. und die Dienstherren in Österreich, Festschr. zur 600jähr. Gedenkfeier der Belehnung des Hauses Habsburg mit Österreich (1882) 87 ff. Heinz Zatschek, Handwerk und Gewerbe in Wien (1949) S. 16.