Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 16. (1963)
KÁLLAY, István: Einige Fragen der Stadtpolitik des Wiener Hofes in Ungarn zur Zeit Maria Theresias
Fragen der Stadtpolitik des Wiener Hofes in Ungarn zur Zeit Maria Theresias 153 comparerit.“ Dadurch war die Möglichkeit gegeben, einige Städte in den Rang der königlichen Freistädte zu heben. Diese Möglichkeit wurde schon in der ersten Periode der Stadtpolitik — 1740—1765 — realisiert. 1751 wurden Raab, Komorn, Sombor, Neusatz königliche Freistädte8). Nach dem Landtag 1764—65 mußte der Wiener Hof einsehen, daß die ungarländischen Einnahmen wegen des Widerstandes der Stände nicht erhöht werden konnten. Dieses Motiv war für die zweite Periode der Stadtpolitik —1765—1780 — entscheidend. Nach 1765 wandte sich der Wiener Hof mehr an die Städte. Die Vermehrung der Anzahl der Städte hätte eigentlich — ohne Bewilligung und Kontrolle der Stände — mehr einzuhebende Steuereingänge zur Folge gehabt. Im Dezember 1767 verordnete ein Hof- rescript und ein Handbillett Maria Theresias die Untersuchung, wie die Anzahl der königlichen Freistädte vermehrt werden könnte. In ihrem Handbillett schrieb Maria Theresia selbst, daß sie die Erhebung mehrerer ungarischer Städte zu Freistädten für notwendig halte. Die gemeinsame Sitzung der Ungarischen Hofkanzlei und der Wiener Hofkammer soll die Methode erörtern, durch die die ungarischen Städte gefördert werden können9). Nach der allerhöchsten Verfügung folgten der Reihe nach die verschiedenen Vorschläge und die Ansuchen der Städte, 1766 bekam Posega ein königliches Freistadtprivilegium. Dem wichtigsten Punkte des Privilegiums nach hatte die Stadt jährlich 800 Gulden census regius 10 *) zu zahlen. Tn die Stadt wurde ein königlicher Kommissar ausgesandt, um die innere und äußere Lage der Stadt auszumessen. „Die Stadt, als neue königliche Freistadt, ist schon von Anfang an in Ordnung zu halten“ — sagt das Privilegium u). Am 14. Oktober bat ein Handbillett der Herrscherin um die Meinung der Ungarischen Hofkammer, ob die Möglichkeit bestehe, in dem Kammerbesitz Bellye — im Komitat Baranya, wo es noch keine Freistadt gab — den Handwerkern 10 Jahre Steuerfreiheit zu verleihen, um dadurch den Grund einer zukünftigen königlichen Freistadt zu legen. Nach dem Bericht 8) Hóman-Szekfü: Magyar történet (Budapest 1935) Band IV. S. 650. 9) HKA Camerale Ungarn Fasz. 26. Rote Nr. 510. 14/1768 Jan. Subd. 1. fol. 3—4. Ebendort Fasz. 26. Rote Nr. 509. Subd. 1. fol. 30 f. — 16. XII. 1767. 10) Die Einführung des census regius, bezüglich seiner Erneuerung, ist eine wichtige Frage der Stadtpolitik. Der census regius wurde als census terrestra- lis der königlichen Freistädte betrachtet. Er war Gegenstand vierzigjähriger Kämpfe, weil die Städte auf Grund ihrer Privilegien keinen census regius zahlen wollten. Der census regius wurde erst 1781 von Joseph II. durchgeführt und als eine königliche Taxe von den Freistädten mit dieser Bezeichnung eingeführt, weil der König, als Grundherr der Freistädte, ihnen die Regalien übergab. Nach den Einnahmen aus den üblichen Regalien wurde der census regius aufgeschlagen. *i) HKA Camerale Ungarn Fasz. 26. Rote Nr. 508. Subd. 3. fol. 3 f. 26. Febr. 1766. Ebendort Fasz. 26. Rote Nr. 522. Subd. 7. 152/1774. Sept. fol. 3v.