Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)
AUER, Erwin M.: Die Präbende des Ordens vom Goldenen Vlies
Die Präbende des Ordens vom Goldenen Vließ 51 den zur Auszahlung der 12 Präbenden ä 420 Kr. notwendigen Betrag von 5.040 Kr. wesentlich überstieg. Wenn die Generaldirektion die vorhandenen Barmittel und einen Teil einer Spareinlage zum Ankauf von 4,2% Renten-Obligationen verwenden würde, wäre die Möglichkeit gegeben, alle 12 Präbenden ab 1. Jänner 1914 um 43% zu erhöhen. Die Ordenskanzlei stimmte in ihrer Antwortnote vom 11. März 1913 diesem Kapitalisierungsvorschlag zu 469). Zeitgerecht legte hierauf der Ordenskanzler Franz Ritter Schiessl von Perstorff in einem Vortrag dem Monarchen die günstige Lage des Präbendenfonds dar: Der Toison- Ordens-Präbendenfond ist im Jahre 1878 durch einen von Eurer Majestät huldvollst bewilligten Zuschuß aus der Allerhöchsten Privatkassa auf den Betrag von 60.000 Gulden in Renten-Obligationen ergänzt worden, durch dessen Zinsen das Jahreserfordernis seine volle Bedeckung fand. Seitdem hat sich der Fond infolge von Interkalarien und Zinsesverzinsung auf 175.000 Kronen in Renten-Obligationen mit einem jährlichen Zinsenerträgnisse von 7320 Kronen erhöht. Dieser Ertrag ermöglicht es, die von Weiland Sr. Majestät Kaiser Franz im Jahre 1830 errichteten 12 Toisonordens- Präbenden, die bisher mit U20 Kronen dotiert waren, fortan mit dem jährlichen Betrag von je 600 Kronen zur Auszahlung zu bringen, wobei noch immer ein Zinsenrest von 30 Kronen erübrigen würde. Bei dem ehrfurchtsvoll dargelegten Sachverhalte und im Hinblicke auf die seit der Errichtung der Präbenden eingetretenen wesentlichen Änderungen der Preisverhältnisse erlaube ich mir im Einvernehmen mit dem zur Verwaltung des Toisonordens-Präbendenfonds berufenen Generaldirektor der Allerhöchsten Privat- und Familienfonde die alleruntertänigste Bitte zu unterbreiten, die Majestät möge anordnen, daß ab 1. Jänner 1914 die Präbenden im erhöhten Ausmaß von 600 Kr. durch die Generaldirektion ausbezahlt werden. Die positive Entschließung Kaiser Franz Josephs trägt das Datum 18. Dezember 1913 47°). Knapp vor dem Weihnachtsfest waren die Dekrete in den Händen der Präbendisten, durch die sie von der Erhöhung der Präbende erfuhren 471). 1 * 3 1. Dezember 1917 bis zum 12. August 1918 interimistisch mit der Leitung der Kabinettskanzlei betraut, ohne jedoch eine Funktion im Orden vom Goldenen Vließ übertragen zu erhalten (vgl. unten Anm. 489). «9) ZI. 13/TO/1913. 47») ZI. 56/TO/1913 (Vortragskonzept, Originalvortrag und Ah. Entschließung vom 18. Dezember 1913). Hier sind auch ein kurzer Pro aciis-Vermerk des Wappenkönigs Freiherrn Weber von Ebenhof über die Geschichte der Toison- Ordens-Präbende als Vorarbeit für den Akt und eine Notiz des späteren Wappenkönig-Stellvertreters und Greffiers Dr. Rudolf Ritter Payer von Thurn vom 3. Dezember 1903 darüber beigegeben, daß die Präbendenstiftung seinerzeit nicht der Stiftungsbehörde gemeldet worden sei und daher die Erhöhung der Präbenden der Stiftungsbehörde ebenfalls nicht zu melden wäre. 47i) ZI. 57/TO/1913. Die Dekrete wurden unter dem Datum 20. Dezember 1913 versandt. 4*