Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

WINTER, Otto Friedrich: Österreichische Pläne zur Neuformierung des Reichstages 1801–1806

Österreichische Pläne zur Neuformierung des Reichstages 1801—1806 305 Politik immerhin wertvolle Ergebnis, daß sich der Kurerzkanzler zum Grundsatz der Stimmengleichheit bekannte, und die Notwendigkeit, ihn für eine „itio in partes“ des „corpus catholicorum“ geneigt zu erhalten, war der Grund, daß offiziell gegen diese Abstimmung keine Einwendung erhoben wurde, die ja auch auf der preußisch-protestantischen Seite Mißvergnügen erregte117). Das Votum, das Fahnenberg im Namen Liechtensteins in der nächsten Beratung am 16. Dezember ablegte, ging jedoch in mancher Hinsicht auf die Vorschläge Albinis ein. Es wurden 81 katholische Stimmen bean­tragt, und zwar abweichend von der österreichischen Abstimmung zu­sätzlich eine 4. für Kurerzkanzler und je eine 2. für den deutschen und Johanniterorden, wogegen die 2. Stimme für Fürstenberg und Salm-Salm und die Einführung von Colloredo und Khevenhüller wegfielen und die restlichen 9 Stimmen im Turnus (2 als Präzipuum für Österreich, die übrigen 7 zwischen den ersten 5 katholischen Ständen von Materie zu Materie in der Zahl von 4 zu 3 abwechselnd) geführt werden sollten. Ihnen sollte eine gleich große Zahl protestantischer Stimmen — die 78 des § 32, dazu Sachsen-Meiningen, Lippe-Detmold und Wied-Runkel —• gegenüberstehen. Am gleichen Tage stimmte Dänemark („Holstein- Glückstadt“) im Sinne der Protestanten ab118). Aus dem eigenmäch­tigen Schritt Fahnenbergs ergab sich neuerlich eine Kontroverse inner­halb des österreichischen Lagers. Sosehr der Genannte betonte, wie be­müht er gewesen sei, den kaiserlichen Interessen zu dienen — Freiherr von Hügel erklärte am 18. Dezember, er hätte diese Abstimmung erst in dem gedruckten Protokoll zu Gesicht bekommen und hätte „gewünscht, daß damit zurückgeblieben worden wäre“; sein Hauptargument ist, daß man hätte vermeiden müssen, dem Anträge „eine solche Sprache der Belehrung und Zurechtweisung zu unterlegen, welche die Reichsstände zwar wohl von dem Hause Österreich, nicht aber von kleineren Mit­ständen zu ertragen gewohnt wären“, und daß damit der wichtige Ein­druck, daß die katholischen Fürsten geschlossen hinter Österreich stün- * 11 117) Hügel im Bericht vom 12. Dezember 1803, a. a. 0.: „Herr Graf von Görz äußerte gestern dem Herrn Churfürsten Erzkanzler darüber sein Miß­vergnügen und derselbe antwortete: Er fange an zu glauben, daß sein Vor­schlag gut seyn müsse, weil kein Theil damit zufrieden sey, und weil auch ich schon gleiches Mißbehagen gezeigt hätte“. — Der Auffassung Hügels und Sta­dions pflichtete Minister Cobenzl am 22. Dezember 1803 (StK., Regensburg, böhmische Gesandtschaft, Weisungen, Fasz. 7, fol. 264—265) bei: „ ... so zweck­dienlich es einerseits ist, das Prinzip der herzustellenden Parität in dieser Ab­stimmung so bestimmt anerkannt zu sehen, so wahrscheinlich dürfte dieselbe ihren Zweck verfehlen, bei beiden Theilen wenig Anhang finden und das Beste des katholischen Religionstheiles durch ihre divergirende Richtung mehr ge­fährden als befördern“. 11S) Bericht Fahnenbergs vom 17. Dezember 1803 (mit Abdruck des Fürsten­ratsprotokolls als Beilage), StK., Regensburg, österr. Gesandtschaft, Berichte, Fasz. 241, fol. 430—434. S c h e 1 h a ß, a. a. O., S. 114—118. Mitteilungen, Band 15 20

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