Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

WINTER, Otto Friedrich: Österreichische Pläne zur Neuformierung des Reichstages 1801–1806

302 Otto P. Winter („Ratzeburg“) und Schweden („Vorpommern“) abgegeben. Die mecklen­burgische Abstimmung forderte zwar die Ratifizierung des § 32 des Depu­tationshauptschlusses, sicherte aber die darauf vorzunehmende Bewilli­gung katholischer Stimmen gemäß den kaiserlichen Vorschlägen fix zu und bestätigte damit die Auffassung der kaiserlichen Komitialgesandten, daß es auch auf protestantischer Seite Anhänger eines Kompromisses gebe. Der schwedische Gesandte von Bildt ging auf den Gegenstand selbst gar nicht ein; seine Abstimmung gipfelte in der Aufforderung, der Kaiser möge die Irrungen, die sich aus dem Reichsdeputationshaupt­schluß ergeben hätten, im Interesse einer gedeihlichen Entwicklung des Reiches beheben. Der salzburgische Nachtrag und das Votum von Lob- kowitz, das darauf hinwies, daß die 24 neubeantragten katholischen Stim­men genau die Verluste durch den Frieden von Lunéville und den Depu­tationshauptschluß kompensierten, entsprachen der österreichischen Ab­stimmung, forderten aber darüber hinaus je eine 2. Stimme für die beiden geistlichen Ritterorden, Arenberg und Truchseß, also insgesamt 78 katho­lische Stimmen, die die Parität zu den 78 protestantischen des § 32 her­gestellt hätten. Die hoch- und deutschmeisterische Abstimmung enthielt ebenfalls einen Katalog der neuen Stimmen, der ausgehend von der kur­böhmischen Abstimmung zusätzlich je eine 2. Stimme für die beiden geistlichen Ritterorden und Truchseß verlangte und damit eine Gesamt­zahl von 75 katholischen Stimmen erreichte. In allen drei Anträgen wird die Einflußnahme der kaiserlichen Gesandten und des von ihnen ausgearbeiteten Kompromißentwurfes deutlich113). In dem eben zitierten Bericht vom 9. Dezember befaßte sich Fahnenberg unter dem Eindruck 113) Bericht Hügels vom 11. Dezember 1803, Reichskanzlei, Prinzipalkom­mission, Berichte, Fasz. 177 d, fol. 377-—384 (mit Abdruck des Reichsfürsten­ratsprotokolls als Beilage; in seinem Kommentar wies Hügel u. a. darauf hin, daß Thurn und Taxis nur „durch Vorstellungen und ernstliche Sprache ... beim Regierungspräsident Grafen von Westerholdt“ dazu gebracht werden konnte, von der ursprünglichen Absicht, „dem Antrag auf vordersame Ratifikation der im § 32 enthaltenen Stimmen beyzustimmen“ abzustehen. — Die Taxis’sche Politik war vor allem auf Erhaltung der ihr noch verbleibenden Postgerechtsame gerichtet, die sie zu vielerlei Rücksichten zwang, außerdem bestand eine enge Verschwägerung mit dem preußischen Königshaus. — Berichte Stadions vom 8., 10. und 12. Dezember 1803, StK., Regensburg, böhmische Gesandtschaft, Be­richte, Fasz. 152, fol. 147—154 bzw. 155—158 und 159—181 (letzterer mit Ab­druck des kurfürstlichen und Fürstenratsprotokolls als Beilage; die Abstim­mung des hoch- und deutschmeisterischen Gesandten ist ähnlich einem Entwurf Stadions, der dem Bericht vom 12. Dezember 1803 beiliegt, mit ebenfalls 75 katholischen Stimmen, nur sind die nicht qualifizierten Colloredo und Kheven- hüller weggelassen und dafür die fränkischen und westfälischen Reichsgrafen katholischen Teils angeführt. Die hoch- und deutschmeisterische Abstimmung enthält übrigens bei Truchseß — 2. Stimme — den Vorbehalt der Qualifikation). Berichte Fahnenbergs vom 9. und 11. Dezember 1803, StK., Regensburg, österr. Gesandtschaft, Berichte, Fasz. 241, fol. 404—407 bzw. 412—413. — Schel- haß, a. a. O., S. 91—92, 111—114. Vgl. Tabelle im Anhang, Nr. 4.

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