Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)
WINTER, Otto Friedrich: Österreichische Pläne zur Neuformierung des Reichstages 1801–1806
298 Otto F. Winter in unveränderter Form, also gegen das kaiserliche Hofdekret, abgegeben, gegen welche die von ihm verfaßte Direktorialproposition und das von ihm abgegebene salmische Votum ein schwaches Gegengewicht gebildet hätten. Im übrigen hätte er, wie ihm befohlen worden war, vorläufige Verwahrung gegen die Führung säkularisierter Stimmen eingelegt und die Abgabe von nicht im Aufrufzettel genannten Stimmen verhindert, was eine Reihe von Gegenverwahrungen und Protesten auslöste103). Im Kurfürstenkolleg gab am 14. November — in Abwesenheit Kurböhmens — Bayern, Sachsen, Brandenburg, Württemberg und Baden, alle in ablehnendem Sinne, ihr Votum zu Protokoll 104). Wie man sieht, hatte die eifrige diplomatische Vorarbeit des Grafen Görz ihre Früchte getragen. Fahnenberg faßte das Ergebnis des ersten Beratungstages in der Feststellung zusammen: „Sollte diese widrige Lage der Abstimmungen durch die im österreichischen voto vorkommenden guten Gründe keine günstige Wandlung erhalten, so bleibt freilich kein anderes Mittel übrig, als per majora in partes zu gehen“. Diese prekäre Lage mag auch der Grund gewesen sein, daß er — trotzdem es in der Komitialpraxis üblich war, die kurfürstliche und die fürstliche Stimme desselben Reichsstandes an einem und demselben Tage abzulegen — noch vor dem Eintreffen des Grafen Stadion, die österreichische Abstimmung im Reichsfürstenrat in der folgenden Ratssitzung am 18. November bewerkstelligte, was in einer Weisung vom 23. November ausdrücklich gutgeheißen wurde105). Wie Österreich votierte naturgemäß Brixen und Trient, weiter Auersperg, während mit Schwarzburg nur ein Votum in protestantischem Sinne ab108) Neben dem in Anm., 102 genannten Bericht mit einer Abschrift des bayrischen Votums — dieses weist einerseits auf den „glücklich geänderten Geist der Zeit“ hin, der eine Garantie für den einen oder anderen Religionsteil wegen der herrschenden Toleranz unnötig mache, und betont andrerseits, daß es bedenklich sei, „den unter dem Einfluß der vermittelnden Mächte zustande gekommenen und vom Reich bestätigten Deputationshauptschluß auch nur in einem Punkte unvollzogen zu lassen“ — ist hier noch hinzuweisen auf Fahnenbergs Bericht vom 16. November 1803, StK., Regensburg, österr. Gesandtschaft, Berichte, Fasz. 241, fol. 185—193, und Stadions vom 21. November 1803, StK., Regensburg, böhmische Gesandtschaft, Berichte, Fasz. 152, fol. 6—33, der als Beilage den Abdruck des Fürstenratsprotokolls vom 14. November enthält. — Die preußische Abstimmung war insoferne versöhnlicher als die bayrische, als sie nach erfolgter Ratifikation des Hauptsehlusses neue Verhandlungen über die Aufnahme von qualifizierten Bewerbern vorsah, die allerdings die völlig veränderten Mehrheitsverhältnisse nicht mehr korrigiert hätten. 104) Abdruck des Kurfürstenratsprotokolls vom 14. November, Beilage zum Bericht Stadions vom 21. November 1803, a. a. O. — S c h e 1 h a ß, a. a. O., S. 71—85. 105) Bericht vom 14. November 1803, a. a. 0., und vom 19. November, StK., Regensburg, österr. Gesandtschaft, Berichte, Fasz. 241, fol. 215—220 (Abdruck des Fürstenratsprotokolls als Beilage). Weisung vom 23. November 1803, StK., Regensburg, österr. Gesandtschaft, Weisungen, Fasz. 14, fol. 109. — S c h e 1- h a ß, a. a. 0„ S. 91 ff.