Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)
WINTER, Otto Friedrich: Österreichische Pläne zur Neuformierung des Reichstages 1801–1806
296 Otto F. Winter Die Verschiebung des Beratungsbeginns von dem schon am 22. August in Aussicht genommenen 7. November 1803 auf den 14., die Freiherr von Hügel wegen seiner eigenen und des Grafen Stadion verspäteten Ankunft beim Reichsdirektorium beantragt hatte, wurde von der Gegenseite hingenommen, wohl, wie Fahnenberg bemerkt, weil „Graf Görz mit der Mischung seiner Karte noch nicht im Reinen“ sei; von dieser Verschiebung erwartete man sich die Vermeidung der ungünstigen Auswirkungen, die sich ergeben mußten, wenn die österreichische Abstimmung zu spät ins Protokoll gelangte und die „Gutgesinnten“ daher keine genauen Richtlinien hätten"). Mit der Weisung vom 10. November1"), die Fahnenberg einschärfte, die Stimmführung der Besitznachfolger von säkularisierten Reichsständen unter Äußerung eines Vorbehaltés zum Protokoll zuzulassen, und sich um die Forderungen aller katholischen Stimmenwerber besonders anzunehmen, wurde ihm die Vollmacht zur Legitimation für Brixen und Trient und der genehmigte Text der kurböhmischen und österreichischen Abstimmung übersendet; es handelt sich dabei um den — wie die als Konzept verwendete Reinschrift erkennen läßt — Entwurf Fahnenbergs mit eigenhändigen Korrekturen des Reichsvizekanzlers Fürst Colloredo und des Freiherrn von Hügel. Die Änderungen bezweckten eine engere Verknüpfung mit den im Hofdekret vom 30. Juni enthaltenen Gedankengängen, bezogen sich aber auch auf die Liste der neueinzuführenden Stimmen: Insgesamt 19, also zusätzlich 6 Stimmen für Österreich (radiziert auf „Österreich unter der Enns, Görz, Gradiska, Burgau, Nellenburg, Hohenberg“, unter ausdrücklicher Betonung, daß diese Forderung nur erhoben würde, um Preußen und Bayern an Stimmen gleichzukommen), je eine zusätzliche Stimme für Kurerzkanzler, Kursalzburg, Fürstenberg, Salm-Salm, Liechtenstein, Arenberg und die schwäbischen Reichsgrafen, und Neueinführung von Metternich, Fugger- Babenhausen, Truchseß, Croy, Colloredo, Khevenhüller (Fahnenberg hatte 21 Stimmen beantragt, und zwar noch je eine Stimme zusätzlich für die beiden geistlichen Ritterorden und je eine neue für die fränstimmend zum Entwurf der Abstimmung ausfiel, bemängelte lediglich die Erwähnung der „itio in partes per majora“, da sich in früheren Zeiten der katholische Religionsteil stets gegen eine solche ausgesprochen hätte (StK., Notenwechsel, von der Reichskanzlei, Fasz. 27, fol. 101—102). Die Antwortnote der Staatskanzlei (StK., Notenwechsel, an die Reichskanzlei, Fasz. 17, fol. 99—100) wies darauf hin, daß die Protestanten trotz des katholischen WTderspruchs die „itio in partes per majora“ tatsächlich einige Male durchgesetzt hätten und man sich „nach einer so allgemeinen und beispiellosen Umwälzung im Reich des einzigen, entscheidenden, obgleich nur negativen Gegenmittels wider die Absichten der Widriggesinnten“ nicht „entäußern“ dürfe. Zur Frage der Religionseigenschaft der Stimmen vgl. oben S. 289 f. 99) Berichte Fahnenbergs vom 5., 7. und 8. November 1803, StK., Regensburg, österr. Gesandtschaft, Berichte, Fasz. 241, fol. 55—66, 89—90, 91—92. 10°) StK., Regensburg, österr. Gesandtschaft, Weisungen, Fasz. 14, fol. 124 bis 135. — Vgl. auch Tabelle im Anhang, Nr. 4.