Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)
WINTER, Otto Friedrich: Österreichische Pläne zur Neuformierung des Reichstages 1801–1806
Österreichische Pläne zur Neuformierung des Reichstages 1801—1806 2 85 tümern und 27 bzw. 25 neue70), sodaß sich für sie ein Stimmenzuwachs von 33 ergab. Preußen und Bayern, die Hauptstützen der französischen Reichspolitik in jenen Jahren, übertrafen mit je 13 Stimmen den Österreich zugedachten Stimmenanteil fast um das Doppelte71). Auf der geistlichen Bank mit nunmehr 26 Voten, von denen allerdings 22 — Österreich und 21 Säkularisierte — weltliche waren, bestand weiter eine Majorität von 15 : 11 zugunsten der Katholiken; wenn man die Gegnerschaft Bayerns bedenkt, verwandelte sich diese jedoch in eine Unterlegenheit der kaiserlichen und österreichischen Partei im Ausmaß von 9 : 17. Auf der weltlichen Bank hatten mit 38 : 67 die Protestanten eine erdrückende Mehrheit. Es kann nicht Wunder nehmen, daß gerade dieser Punkt des endgültigen Deputationshauptschlusses vom 25. Februar 1803 es war, der, wie schon vorher der § 32 des Deputationshauptschlusses vom 23. November 1802, wieder eine Verwahrung der kaiserlichen Delegierten auslöste, die sich auf die Überschreitung der der Deputation gewährten Vollmachten bezog72). Es ist eine Fortsetzung dieser geradlinigen Politik, in der das 70) Die badischen Stimmen Ettenheim und Bruchsal wurden von österreichischer Seite als neue Stimmen aufgefaßt, von protestantischer als die Weiterführung der Voten der säkularisierten Bistümer Straßburg und Speyer. 7D Beilagen, a. a. O., Nr. CCLXXXIV/CCLXXXV, sowie CCLXXXII, 3. Band, S. 353 ff. —- Leist, a. a. O., S. 52ff. (Anhang). — Hoff, a. a. O., II, S. 416—432. — D a n i e 1 s, a. a. O., S. 202, 629 ff. — Arenberg, a. a. O., S. 55—59. — H im 1 y, a. a. O., Band 1, S. 322, Anmerkung 1. — Zycha, a. a, O., S. 73. — Wenn man die Stimmführung der Angehörigen des Erzhauses — Toskana, Modena, Erzherzog Karl als Hoch- und Deutschmeister — einbezieht, kommt man allerdings zu einer Stimmparität von je 13 der 3 großen Reichsstände, ohne daß damit die Tatsache der stimmenmäßigen Unterlegenheit Österreichs gemildert worden wäre; es war dies außerdem eine Konstellation, die jederzeit durch Erbfälle und ähnliches sich verändern konnte. — Vgl. Tabelle im Anhang, Nr. 4. 72) In der 32. Sitzung der Reichsdeputation, § 209, vom 4. Dezember 1802; im Kommissionsdekret vom 21. Dezember 1802. Reichskanzlei, Prinzipalkommission, Weisungen, Faszikel 14f, fol. 468v, 487r (abgedruckt im Anhang, Nr. 2). — Aegidi, a. a. O., S. 7 ff., besonders Anmerkung 16: „Nur von Böhmen, Sachsen, dem Hoch- und Deutschmeister, welche diesen Gegenstand (= die Neubildung des Fürstenrats) bisher für einen dem Entschädigungsgeschäft völlig fremden erklärt hatten, erwartete man Widerspruch (gegen Aufnahme der Stimmen- und Aufrufsordnung in den Text des § 32); es erfolgte jedoch keiner. So wurde die Verfügung der fremden Mächte über die Neubildung des Fürstenraths ein Theil des Deputationsschlusses vom 25. Februar, ein Theil seines § 32. Gegenüber den Bemühungen des kaiserlichen Bevollmächtigten Freiherm von Hügel — Einbegleitungsschreiben zur Übersendung des Deputationsschlusses vom 29. Jänner 1803 an die Reichsversammlung, 31. Jänner 1803, Noten vom 23. und 25. Februar 1803, mit Verwahrung gegen die weder im Hauptschluß vom 23. November 1802 enthaltenen noch durch den Pariser Vertrag vom 26. Dezember 1802 bedingten Bestimmungen — den neuen Gegenstand abzusondern, gaben die Fremden in einer Note vom 24. Februar zu erkennen, daß die einzelnen Theiile des Deputationshauptschlusses nicht voneinander, also auch die