Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)
WINTER, Otto Friedrich: Österreichische Pläne zur Neuformierung des Reichstages 1801–1806
Österreichische Pläne zur Neuformierung des Reichstages 1801—1806 283 Stimmenverluste des Kaiserhauses — neben Burgund und Nomeny ein Anteil an der Kuriatstimme der wetterauischen Grafen wegen Falkenstein — könnten durch 4 neue Stimmen, Steiermark, Kärnten, Krain und Tirol, ausgeglichen werden; der Herzog von Modena solle zwei Stimmen wegen Breisgau und Ortenau erhalten, der Großherzog von Toskana die von Salzburg und Berchtesgaden, eine weitere auf Grund eines erst zu bestimmenden Entschädigungsobjektes, und Passau alternierend mit Kurbayern führen, die Stimmen von Trient und Brixen sollten von dem neuen Besitzer (Kursalzburg oder Österreich!) vertreten werden. Durchaus den katholischen Standpunkt nahm auch die Abhandlung des Salzburger Professors Hartleben „Die deutsche Staatsverfassung nach vollbrachtem Entschädigungs Sisteme“ ein, die, wie Fahnenberg am 18. Dezember 1802 berichtet* 66), „am Reichstag sehr begierig gelesen wurde“. Der zweite französische Gesandte bei der Reichsdeputation, Mathieu, hatte zwecks Erstellung eines Entwurfs desim „plan général“ vorgesehenen Nachtrags über die neuen Reichstagsstimmen sich an die österreichische Komi- tialgesandtschaft wegen Bekanntgabe von Vorschlägen für neue österreichische Stimmen gewandt, Fahnenberg aber getraute sich nicht, das Verzeichnis vom 22. November, „zu dem er noch keinen Entscheid aus Wien erhalten hatte, ihm zu übergeben“ 67). Die Reichsdeputation selbst widmete sich nach — von den österreichischen Vertretern mit Vorbehalt ausgesprochener — Annahme eines Hauptschlusses am 23. November 1802, in dessen § 32 die Stimmenverteilung im Fürstenrat nach dem „plan général“ Eingang fand, der Beratung von Detailfragen, die nichts mit der Stimmensache zu tun hatten. Der Hauptschluß selbst ging am 29. November den Gesandten der vermittelnden Mächte zu, die ihn — unter Umgehung der Geschäftsordnung — am 6. Dezember dem Reichstag vorlegten68), der darüber erst nach Einlangen eines kaiserlichen Kommissionsdekrets am 21. Dezember und eines Berichtes der Reichsdeputation am 5. Jänner 1803 in die Beratung eintrat, welche aber bald wieder unterbrochen wurde, als nach Abschluß der Pariser Konvention zwischen Österreich und Frankreich die Möglichkeit eines allseits anerkannten, endgültigen Hauptschlusses gegeben schien. Gleich am Anfang der Verhandlungen wandte sich die Reichsdeputation dem neuen, 3. Plan der vermittelnden Mächte über die Zusammensetzung des Reichsfürstenrates vom 18. Jänner 1803 zu. In ihm waren die österreichischen Forderungen auf neue Stimmen, wie sie in der Weisung Cobenzls vom 25. November 1802 aufgestellt woi'den waren, in vollem Umfang berücksichtigt: Östergewohnheitsrechtlich zweifellos bisher — wenn auch mit katholischer Mehrheit ■— bestanden hatte. 66) StK., Regensburg, österr. Gesandtschaft, Berichte, Fasz. 239, fol. 86—89. 67) S. oben Anmerkung 62. 68) Hoff, a. a. O., II, S. 81, 85 ff. Aegidi, S. 5. Heigel, S. 432 ff. — Bericht Fahnenbergs vom 1. Dezember 1802, a. a. O.