Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

AUER, Erwin M.: Die Präbende des Ordens vom Goldenen Vlies

14 Erwin M. Auer formalen Ursachen wie fehlenden Belegen 83) und verspäteter Gesuchs­einbringung 84) motiviert. Nach der Zustellung des Dekretes konnten die Präbendisten bei der Ah. Privatkassa, bzw. Privatfonds-Kassen-Direktion, die ebenfalls von der kaiserlichen Entschließung schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde, gegen Vorlage des vom Ortsseelsorger bestätigten Lebenszeugnisses sowie einer Verleihungsdekretabschrift in Quartalsraten und zwar im nachhinein die Präbende von jährlich 200 fl. C.M. beheben oder beheben lassen. Diesem Betrag entsprachen nach 1862 dann 210 fl. ö. W. und auf Grund der mit 1. Jänner 1900 in Kraft getretenen Valutareform 420 Kronen. Ab 1. Jänner 1914 konnte der jährliche Stiftungsgenuß auf 600 Kronen erhöht werden. Gegen Ende des vorigen Jahrhunderts gestattete die Generaldirektion der ah. Privat-und Familienfonde zwecks Erleichterung der Auszahlungsmo­dalitäten85), daß die Präbenden bei der nächstgelegenen öffentlichen Kassa gegen Vorlage eines von der Generaldirektion den Präbendisten zur Ver­fügung gestellten Zahlbuches behoben wurden. Die Vorauszahlung aller vier Quartalsraten einer Jahrespräbende wurde in berücksichtigungswerten Fällen wohl gestattet86), eine wegen des hohen Agio in Silber erbetene Anticipation der Präbende aber wurde abge­lehnt, da die Interessen des Stiftungskapitals auch nicht in Silber, sondern in österreichischer Währung erflossen87). Anderen weniger begründeten Ansuchen um Vorauszahlung wurde ebenfalls nicht stattgegeben88). Ein allfälliger Bezug der Präbenden im Ausland war normgemäß uner­wünscht 89) und die Fondsdirektion hatte die Auszahlung der Stiftungsbei­träge für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eines Präbendisten einzu­stellen 90); in besonderen Notfällen wurde freilich die Präbende auch für einen im Ausland weilenden Perzipienten weiterhin zur Auszahlung ge­bracht 91). 83) Vgl. z. B. ZI. 36/TO/1868, 25/TO/1877, fol. 54r. 84) Vgl. z. B. ZI. 24/TO/1871, fol. 142, 17/TO/1883. 85) Einzelne nicht in Wien wohnende Präbendisten mußten die Quartalbe­träge gegen entsprechende Unkostenvergütung durch einen Wiener Agenten bei der Fondskassen-Direktion beheben lassen (ZI. 109/TO 1844). 86) Z. B. für den supplier enden Gymnasiallehrer Eduard von L a n s e r, der wegen des Verlustes des lombardo-venezianischen Königreiches nach Treviso ziehen mußte, das nördliche Klima jedoch nicht vertrug und zur Übersiedlung nach Florenz die Vorauszahlung der Präbende benötigte (ZI. l 'TO/1867). Weitere Vorauszahlungsgesuche wurden 1868 und 1869 dann abgelehnt, er erhielt jedoch jedesmal eine Unterstützung von 50 fl. aus der Kabinettskassa (ZI. 24/TO/1868 und 3/TO/1869. 87) ZI. l'TO/1867, fol. 3v, 8v und 15v. 88) ZI. 2/TO/1876 (der überdies notorisch seit vielen Jahren tief verschuldet ist). 89) ZI. 24/TO/1869. 90) Z. B. ZI. 1 und 2/TO/1870. 91) Z. B. ZI. 5/TO/1879 und 9/TO/1882.

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