Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)
WINTER, Otto Friedrich: Österreichische Pläne zur Neuformierung des Reichstages 1801–1806
Österreichische Pläne zur Neuformierung des Reichstages 1801—1806 269 der Reichsabtei Prüm, zum genannten Zeitpunkt auch die Voten des Bistums Augsburg und der Propstei Ellwangen, da Kurfürst Klemens Wenzes- laus dort Bischof bzw. Propst war. Der Kurfürst von Köln war gleichzeitig Bischof von Münster und Hoch- und Deutschmeister, sodaß er 2 Stimmen geltend machen konnte; seiner engen verwandtschaftlichen Bindung an das Kaiserhaus wurde schon gedacht. Die Bistümer Bamberg und Würzburg, Regensburg und Freising, Paderborn und Hildesheim, das Bistum Speyer und die Propstei Weißenburg waren je in einer Hand und daher die Träger der genannten Würden mit je 2 Stimmen vertreten. Die Bischöfe von Trient und Brixen sowie der Johannitermeister mit der Residenz Heitersheim waren durch den Umstand, daß sie ihren Sitz innerhalb österreichischen Territoriums hatten, Österreich besonders verpflichtet, wenn auch die Tiroler Bistümer immer bestrebt waren, ihre selbständige Stellung am Reichstag zu wahren; ähnliches gilt für das Bistum Chur. Während in den Bistümern Passau und Eichstätt und der Propstei Berchtesgaden neben dem österreichischen auch bayrischer Einfluß sich geltend machte, neigten die Bistümer Freising und Regensburg und die Abtei Kempten mit ihren kleinen, von bayrischem Gebiet ganz umschlossenen Territorien oft diesem zu. Die linksrheinischen Voten des Bistums Lüttich und der Abtei Stablo waren noch aktiv, obwohl deren Territorium längst von Frankreich in Besitz genommen war; Lüttich vertrat der österreichische Komitialgesandte Fahnenberg, Stablo der kurmainzische, Steigentesch. Die Stimme der Abtei Korvey führte der kurböhmische Interimsgesandte Freiherr von Lineker, die des Bistums Fulda zwar ein eigener Gesandter, sie war aber lange Zeit vom vormaligen österreichischen Komitialgesandten Freiherrn von Borié ausgeübt worden. Dazu kamen die auf ihre rechtsrheinischen Restgebiete beschränkten Bistümer Basel und Straßburg. Diese geistlichen Reichsfür- sten bildeten zusammen mit den 2 geistlichen Prälatenkurien den sichersten und stärksten Rückhalt des Kaisers im Reichsfürstenrat und am Reichstag überhaupt; doch konnte kein Zweifel bestehen, daß mit ihnen nicht mehr lange zu rechnen war. Die dominierende Macht der kirchenfeindlichen französischen Republik, die dazu in den geistlichen Territorien, soweit sie sich diese im linksrheinischen Reichsgebiet nicht schon selbst angeeignet hatte, Kompensationsobjekte für die weltlichen Fürsten, für deren ebendort erlittene Verluste sah, hatte über sie schon das Todesurteil gesprochen. Dieses politische Faktum fand eine Stütze an der geistigen Einstellung der auf der anderen Seite Beteiligten. Die Aufklärung, die in den österreichischen Erbländern in Klosteraufhebungen und absolutistischem Kirchenregiment Josefs II. ebenso Triumphe gefeiert hatte wie in den anderen katholischen Ländern, ja in den geistlichen Staaten selbst, ließ diesen Vorgang, der die Neugestaltung der Staats- und Gesellschaftsordnung in ihrem Sinne auf höchster Ebene vollendete, im Denken der Zeitgenossen, auch des Kaisers — unbeschadet seiner Verpflichtung als Vogt der Kirche — und der Fürsten, als historische Notwendigkeit erscheinen, der nur Dinge verwirklichte, von