Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

WINTER, Otto Friedrich: Österreichische Pläne zur Neuformierung des Reichstages 1801–1806

Österreichische Pläne zur Neuformierung des Reichstages 1801—1806 267 Onkel des Kurfürsten Friedrich August III. Als Bewerber um die Auf­nahme in das Kurkolleg standen allerdings seit geraumer Zeit zwei prote­stantische Häuser, Württemberg und Hessen-Kassel, auf dem Plane. Die hergebrachte, einer Steigerung der kaiserlichen Macht abgeneigte Haltung dieser mächtigsten unter den Reichsständen, das auf möglichste Unab­hängigkeit gerichtete partikulare Interesse der einzelnen und das Herein­spielen der großen Politik — mit Österreich, Preußen und England waren drei europäische Großmächte in diesem Gremium vertreten — verhinderten jedoch fast jede Auswirkung dieser starken Position28). Nicht viel ungünstiger war es um die kaiserliche bzw. österreichische Einflußsphäre in der 2. Kurie, dem Reichsfürstenrat, bestellt, wenn dies auch wegen der aus historischen Momenten ableitbaren unübersicht­lichen Struktur desselben nicht sogleich erkennbar ist. Insbesondere be­stand bei den einzelnen Ländern ein krasses Mißverhältnis zwischen Flä­cheninhalt und Bevölkerungszahl einerseits und den auf sie entfallenden Voten andererseits, was auch den Zeitgenossen auffiel. Der österreichische Reichstagsgesandte Fahnenberg legte seinem Bericht vom 4. Februar 1802 29 *), in dem er auf die drohende Majorisierung der katholischen durch die protestantischen Voten im Zuge der bevorstehenden Säkularisation der meisten der geistlichen Reichsstände hinwies, eine Übersicht über Größe und Bevölkerungszahl der im Reichsfürstenrat vertretenen Reichsglieder und ihrer Stimmenzahl bei. Österreich mit 3534 Quadratmeilen Reichsgebie­tes und 9,200.000 Einwohnern verfügte über drei Voten, Brandenburg- Preußen mit 1646 Quadratmeilen Reichsgebietes und 2,900.000 Einwoh­nern über acht, Kurpfalz-Bayern mit 1028 Quadratmeilen und 2,205.000 Ein­wohnern über 7, Kursachsen mit 708 Quadratmeilen und 2,105.000 Ein­wohnern nur über eine fallweise in Alternation mit anderen sächsischen Linien auszuübende Stimme; neun fürstliche Häuser, die zusammen über 100 Quadratmeilen und 300.000 Einwohner „herrschten“, waren mit zusam­men 12 Stimmen im Reichsfürstenrat vertreten! Nach dem „Verzeichnis der Reichstagsstimmen im hohen Fürstenrat und der fürtrefflichen Ge­sandten, welche sie vertreten“ für die Jahre 1799, 1801 und 1802 s0) gab 28) Pölitz, a. a. O., S. 145 f., Hoff, a. a. 0., I. S. 50 f., Gönner, a. a. 0., S. 126—138, L a n c i z o 11 e, a. a. O., S. 1. 29) StK., Regensburg, österr. Gesandtschaft, Berichte, Fasz. 239, fol. 799—■ 806. Fahnenberg bekleidete diese Position von 1795 August 27 —1806; für den Kaiser führte er auch die Voten Burgund und Nomeny bis 1803, Brixen und Trient ab 1803 XI 14, außerdem vertrat er als Komitialgesandter Arenberg (1804 II 29 — 1806), Liechtenstein (1803 XI —1806), Lüttich (1795 IX 23 — 1801/2), Rheinische Prälaten (1801 III 5 —1803), Salm-Salm (1803 X 31 — 1806), als Substitut Auersperg, Dietrichstein, Lobkowitz (1803 I 29—), Chur (1801 IX 9—), den Deutschen Orden (1802 IX 27—) und Thurn und Taxis (1801 III 6—, 1803 I 29—, 1803 VIII 18—, 1805 VI 3—). Manuskript des „Repertoriums der diplomatischen Vertreter aller Länder“, 3. Band, a. a. O. 30) StK., Regensburg österr. Gesandtschaft, Berichte, Fasz. 235, fol. 741, Fasz. 237, fol. 56, Fasz. 239, fol. 840. — Vgl. Tabelle im Anhang, Nr. 4.

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