Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

JUHÁSZ, Koloman: Kirchliche Zustände im Banat in der Mitte des 18. Jahrhunderts

Kirchliche Zustände im Banat in der Mitte des 18. Jahrhunderts 235 kirchen-Vater ernannt worden sei“ 10ä). Auch in Trauungsangelegenheiten wendete man sich an die Administration. Am 22. 6. 1748 „erbittet der Superior und Parochus Temesvariensis Thomas Ertl sich die Erlaubnis, den Emanuel Hagik mit seiner Braut noch heute kopulieren zu dürfen“ 105 106). Diese in chronologischer Reihenfolge angeführten trockenen, mosaik­artigen Angaben dürfen einen bescheidenen Einblick in die damaligen Seelsorgeverhältnisse gewähren. Die enge Verbindung der Kirche mit dem Staat war für das Glaubensleben und die Seelsorge nur solange vorteil­haft, bis der staatliche Apparat des Banats mit entsprechenden Kräften besetzt war. Dies war der Fall in der ersten Zeit der Ansiedlung, nament­lich unter dem Statthalter Graf Mercy. Später stand die Beamtenschaft nicht mehr auf der Höhe ihrer Würde. Dies verursachte dem Bischof Stanislavich viel Kummer und für das Glaubensleben und die Seelsorge viele Schwierigkeiten. IV. Vorschlag des Bischofs bezüglich der Seelsorge. Stanislavich stand noch kein ganzes Jahr an der Spitze der Diözese, als er einen umfassenden, aus zweiunddreißig „Puncta“ bestehenden Vor­schlag bezüglich Ausübung einer intensiven Seelsorge beim Hofe einreichte. In Wien wurde dieser Vorschlag eingehend durch die Neoacquistica Com­missio behandelt und dann nach Temesvár an die dortige Landesadmini­stration heruntergesendet und diese wiederholt zur Stellungnahme aufge­fordert. Es wurde zuerst der bischöfliche Sitz bestimmt, und zwar daß „der neubenannte Herr Bischof nebst denen ihm beigegebenen Canonicis zu Temesvár sich beständig aufhielte“. Die Visitatio Canonica wurde eingeschärft. „Der Herr Bischof soll die gesamte ihm untergebenen Pfarreien des Jahres wenigstens einmal, selbst, oder, wo es dessen Unpäßlichkeit oder andere wichtige Geschäfte nicht zuließen, durch einen dem Werk-gewachsenen vertrauten Canonicum visitieren, und den Augenschein einnehmen, ob alles behörig bestellt, son­derlich in Cathechisierung und Predigten aller Orten gehörig besorgt sei“ '). Am 30. 8. 1742 verständigt Bischof Stanislavich die Administra­tion, daß er im Monat September 1. J. die Pfarrbezirks-Visitation vor­nehmen werde2), am 20. 4. 1743 aber, „daß er nächstens den unteren Teil seiner Diözese, an der Scheidewand der Türkei und den k. Provin- zien, visitieren werde“ 3). „Ob die Pfarrer einen auferbaulichen Lebens­105) DS III, 147. loo) DS III, 147. i) Wiener Hofkammerarchiv: angeführte gemeinsame Relation, Punkt 1. a) DS III, 141. 3) DS III, 142.

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