Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

JUHÁSZ, Koloman: Kirchliche Zustände im Banat in der Mitte des 18. Jahrhunderts

208 Koloman Juhász Folge. Sie waren mit dem Komitatsorganismus im engsten Zusammen­hänge, denn sie wirkten auf demselben Gebiete, zusammen mit diesem. Nachdem das Banat, zu einem gesonderten Ejalet, d. h. Statthalterei um­gebildet, seine bisherigen Grenzen verloren hatte und in mehrere San­dschake (Bezirke) geteilt worden war, fiel bald selbst dessen voriger Name der Vergessenheit anheim. Es verschwanden auch die einstigen Erzdeka­nate in solcher Weise, daß selbst ihre Spuren unauffindbar wurden. Die nach der türkischen Botmäßigkeit eingetretene Periode war nicht geeignet, letztere zu erneuern. Das Domkapitel, dessen Mitglieder einst diese Würde innehatten, wurde auch nicht vollständig wiederhergestellt. Überdies ver­loren die Erzdekanate im Laufe der Jahrhunderte an Bedeutsamkeit. Ihr Amtskreis fiel allmählich den Dechanten (decanus, vicearchidiacons) zu. Ursprünglich besaßen die Dechante keine gesonderte Jurisdiktion. Ihren Wirkungskreis bezeichnete der Erzdechant von Fall zu Fall und ernannte sie zeitweise aus der Reihe der Geistlichkeit seines Kirchenspiels. Sie hatten weder einen bestimmten Kreis, noch war ihre Zahl festgesetzt. Sie bekleideten kein besonderes Amt, waren nicht die Gehilfen, Betrauten des Bischofs, sondern der Erzdechante. Erst das Konzil von Trient entwickelte die Einrichtung der Dechante zu jenem Organe der kirchlichen Verwal­tung, wie wir sie heute erblicken. Als infolge dieses Konzils die Befugnisse der Erzdechante in die Jurisdiktion der Bischöfe überging, übernahmen die Dechante ihre Rolle und füllten die durch das Verschwinden der Erz­dechante entstandene Lücke aus. In beschränkterem Wirkungskreise zwar, doch in intensiverer Weise. Sie erhielten eine gemeinrechtliche Stellung, indem sie in den ihnen zugewiesenen Gebieten als Amtsvorsteher wirkten. So traten sie als wirkliche Organe der Diözesanverwaltung, als Vollzieher der Verfügungen des Bischofs in die Fußstapfen der Erzdechante. Diese Umstände konnten jenen Entschluß des Bischofs zur Reife gebracht haben, die Ausübung seiner oberhirtlichen Macht, übereinstimmend mit den tat­sächlichen Verhältnissen, mit der inneren Organisierung, zuallernächst mit der Feststellung der Dechantskreise und ihrer Sitze, zu beginnen. Da er, in fremdem Lande geboren, die Diözesanverhältnisse nicht kannte, bereiste er *) vorher sein Bistum kreuz und quer, um sich über die Zu­stände zu belehren. Die Eindrücke waren betrübend. In seinen Bericht an den Metropolit-Erzbischof von Kalotscha, Gabriel Patasich2), erwähnt er, gelegentlich der Visitation auch in solch gefährlichen Ortschaften seine Diözesanen aufgesucht zu haben, wo er eines Geleites von acht Soldaten bedurfte. Überall sah er Verwüstungen, die teils türkische Angriffe, teils die Pest anrichteten. Von den einst bestandenen fünfzig Pfarreien waren zwanzig zerstört, in den übrigen wirkten nur in siebzehn Ortschaften weltliche Diözesangeistliche, die also zu Dechanten geeignet wären. Viel­leicht hätte er die Aufstellung dieser Organe noch unterlassen, wenn der 1) 1741. 2) Vom Jahre 1744.

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