Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

KÁLLAY, István: Zur Verwaltungsgeschichte der freien königlichen ungarischen Städte im 17. und 18. Jahrhundert

Verwaltungsgeschichte der freien königl.-ungar. Städte im 17. und 18. Jhdt. 185 Magistrat in Ehren halten, die öffentlichen Sitten einhalten. Sie zahlten Steuern nach ihren Gründen, weiters Haussteuer, Landtagstaxe und Kon­tribution. Besaß ein Bürger auf dem Gebiete eines fremden Grundherrn (außerhalb der Stadtmauern) Grund und Boden, war er verpflichtet, für denselben dem Grundherrn Steuer zu zahlen. In Zusammenhang mit diesem Besitz war der Grundherrnstuhl zuständig 1!l). Der Magistrat griff sehr oft ins Privatleben der Bürgerschaft ein. Einige Städte haben sogar die Kleidung vorgeschrieben. Z. B. in Stuhl­weißenburg war nur für die Bürger die blaue Kleidung erlaubt, die übrigen durften sie nicht tragen. In Kaschau war es für nicht Bürgerliche ver­boten, zu auffallende und bunte Kleidung zu tragen 19 20). Wenn ein Bürger gegen die Statuten der Stadt oder die Gesetze des Landes stark verstoßen hatte, konnte er sein Bürgerrecht verlieren. Es stand im Rechte des Inneren Rates, gegen den schuldigen Bürger ein Strafverfahren einzuleiten, ihm das Bürgerrecht zu entziehen, den Bürger­brief abzunehmen und ihn mit Strafe zu belegen. Die Strafe konnte sogar in Ausweisung aus der Stadt bestehen. Das so verlorene Recht war aber wiederzuerlangen21) - Die Stadt, als Gemeinschaft, hatte dieselben Regalien, wie die Grundherrn. Sie durfte ihren eigenen Wein ausschenken (Educilla- tion), Fleisch auswiegen (Mazellation), Mühlen, Brauereien, Brennereien und Ziegelöfen besitzen; sie besaß das Fischerei- und Jagdrecht. Die Ein­kommen der Städte stammten hauptsächlich aus diesen Regalien, die sie sehr oft verpachteten22). Die Städte konnten außerhalb des Stadtgebietes Gründe besitzen. Wenn die Stadt ein ganzes Dorf als Besitz hatte, war sie in diesem Falle — für die Inwohner des Dorfes — selbst der Grundherr. 19) Kubinyi, S. 121. 20) Juhász, S. 375. Wiek Béla, Kassa története. Kaschau 1941. S. 270—271. Statut der Stadt Kaschau 1709. Art. III.: „Das Tragen teuerer und unschicklicher Kleidung ist in der Stadt sehr üblich, Es ist unmöglich zu erkennen, wer die Frau und wer die Magd sei. Daraus stam­men große Sünden; deswegen verordnet der Rat, daß niemand der eigenen Magd glänzende Kleidung gebe, um den Anstoß der ärmeren Bürger zu vermeiden.“ 22. Febr. 1714 drohte der Rat einer Frau, daß ihr die Kleidung von dem Henker abgerissen werde, wenn sie bunter wäre, als es erlaubt ist. 21) Iványi, S. 139. 1754 wurde der Ofener Bürger Péter Thür wegen Ehebruches ausgewiesen. Er mußte sein Haus und seinen Beruf verlassen. 3 Jahre später wandte er sich deswegen an die Königin, die ihm die Rückkehr in die Stadt aber nur als In­wohner erlaubte. Sein Gewerbe konnte er aber weiter betreiben. 22) Hofkammerarchiv. Ung. Camerale. Civitatensia. Fasz. 5. 1756. 6. XII. Die Stadt Bartfeld hatte z. B. 1755 5661 Gulden Einkommen aus den Regalien. Sonst war die finanzielle Lage der Städte sehr schwankend. Die meisten Städte hatten durch Jahrzehnte Schulden. Der Fall Grans, das auch noch Forde­rungen hatte, kam sehr selten vor. Hofkammerarchiv. Ung. Camerale. Civitatensia Fasz. 12. 1762. 20. I. Fasz. 1. 1753. 11. VII. 17. IX.

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