Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

KÁLLAY, István: Zur Verwaltungsgeschichte der freien königlichen ungarischen Städte im 17. und 18. Jahrhundert

Zur Verwaltungsgeschichte der freien königlichen ungarischen Städte im 17. und 18. Jahrhundert. Von István Kállay (Budapest-Wien). Die freien königlichen ungarischen Städte sind in der österreichischen Geschichtsschreibung nicht ganz unbekannt, wenn sie sich mit ihnen auch nur in allgemeinen befaßte. Luschin’s Feststellung, daß die ungarische Stadtverwaltung nach dem Vorbild der westösterreichischen Städte ein­gerichtet wäre, ist allgemein verbreitet1)- Abgesehen von dem 1834 er­schienenen Buch Johann Steegers 2) gibt es kaum deutschsprachige Lite­ratur über die freien königlichen ungarischen Städte. Der gegenwärtige Aufsatz versucht einige Fragen der ungarischen Stadtverwaltung zu er­örtern. Die Lage, Verfassung und Verwaltung der Städte gründete sich auf die aus dem Mittelalter stammenden Stadtprivilegien. Diese Privilegien wurden nach der Befreiung von der Türkenherrschaft erneuert3), und waren für die weitere Entwicklung sehr maßgebend. Die freien königlichen Städte galten als vierter Stand Ungarns; sie wurden durch königliches Mandat zum Landtag eingeladen4). Die große Bedeutung der Städte zeigt, daß Kövy in seinem Buch 5) unter den nicht- adeligen Gerichtshöfen als erste die Stadtgerichte erwähnt. Nach den Privilegien bildeten die Bürger der Städte eine Gemein­schaft, die zusammen als adelige Person betrachtet wurden. Die Bürger gesondert waren nicht Adelige, konnten aber gemeinsam sogar die Magna­ten einklagen. Die freien königlichen Städte hatten nur einen Gutsherrn über sich: den König. In puncto Gerichtsbarkeit waren anfangs die könig­lichen Städte dem Schatzmeister6) (magister tavernicorum) unter­1) Luschin von Ebengreuth Arnold, Grundriß der österreichischen Reichs­geschichte. Bamberg 1918. S. 285. 2) Steeger Johann, Darstellung der Rechte und rechtlichen Gewohnheiten der königlichen freien Städte in Ungarn. Wien 1834. 3) Die meisten Städte haben ihre Privilegien um Geld zurückgewonnen, z. B. 1703 Ofen, Stuhlweißenburg, Pest, Szegedin. Vgl. Csizmadia Andor, A városi jog a XVIII. század derekán. Városi Szemle 1941. Nr. 2, S. 276. 4) Huszty Stephanus, Jurisprudentia practica seu commentarius novus in jus Hungaricum. Tyrnau 1766. S. 81. s) Kövy Alexander, Elementa jurisprudentiae Hungaricae. Sárospatak 1823, S. 605. 6) Der Schatzmeister (Magister tavernicorum) beaufsichtigte vor

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