Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)
SPRUNCK, Alphonse: Prinz Eugen als Generalstatthalter der österreichischen Niederlande
Prinz Eugen als Generalstatthalter der österreichischen Niederlande 151 chen am 18. Oktober 1719 auf geheimem Wege, von dieser Forderung abzustehen, da es sich dabei um einen regelrechten Eingriff in die Gerichtsbarkeit eines andern Staates handle49). Da aber augenblicklich freundschaftliche Beziehungen zwischen Österreich und Frankreich bestanden50), könnte der Kaiser den Grafen Königsegg beauftragen, die Auslieferung eines pflichtvergessenen Offiziers zu verlangen, falls dieser nicht von Geburt Franzose sei. Auch könnte die Versailler Regierung gestatten, einen französischen Offizier seinem Verhör beiwohnen zu lassen. In Frankreich hatte Dandignies auch Flugschriften gegen den kaiserlichen Leutnant Sozay sowie gegen Königsegg und Vehlen veröffentlicht. Prié hatte den Versailler Hof ersucht, einen Widerruf von ihm zu fordern. Eugen erklärte dem Monarchen am 26. Februar 1721, eine Forderung solcher Art sei unter zivilisierten Nationen sogar während eines Krieges berechtigt. Falls Dandignies in der Lage sei, durch seine persönlichen Beziehungen die geforderte Genugtuung hinauszuschieben, sollte der Kaiser den Vorschlag von Prié annehmen, Dandignies vor ein niederländisches Kriegsgericht berufen und die verleumderischen Schriften durch den Henker verbrennen lassen. Den Kapitän des wallonischen Regimentes hatte die Versailler Regierung verhaften lassen und ihn auf Ehrenwort verpflichtet, sich einem Brüsseler Gericht zu stellen. Eugen sah diese Haltung des Angeklagten, der seine Unschuld immer beteuerte, als ein Anzeichen dafür an; immerhin hatte die Versailler Regierung sich geweigert, die Briefe, um die es sich handelte, herauszugeben. Spanische Truppen hatten im August 1717 einen Teil von Sardinien besetzt508). Eugen riet dem Kaiser am 25. Dezember, seinen niederländischen Untertanen zu erlauben, Kaperschiffe auszurüsten, um gegen die Feinde ihres Handels Krieg zu führen. Durch einen raschen und geheimen Beschluß könnten sie auf diese Weise ähnliche Vorteile erzielen, wie andere kaiserliche Untertanen, und sie würden auf die Seefahrt verwiesen werden. Die holländischen Generalstaaten hatten die Munition und Kanonen aus den Festungen beansprucht, die Frankreich an die österreichischen Niederlande abgetreten hatte. Ihre Truppen hatten eine Zeitlang zusammen mit den kaiserlichen in diesen Gebieten gekämpft. Um Streitigkeiten zu vermeiden, schlug Eugen dem Monarchen von Belgrad aus am 17. Juni 1718 vor, ihnen alles zu überlassen, bis auf die Artillerie einiger Festungswerke, da nur ein Teil davon vorher immer dort aufgestellt war. In einem Schreiben vom 24. August 1718 befürwortete Eugen die genaue Ausführung des Friedens von Baden betreffend die Abtretung eines Teiles von Geldern an den pfälzischen Kurfürsten. In einem weitern Schreiben vom 7. Sep40) „Exercere actum formalem jurisdictionis in alieno territorio.“ 50) Mit Frankreich, England und Holland hatte Karl VI. am 2. August 1718 die Quadrupelallianz geschlossen, wodurch er auf den Besitz von Spanien verzichtete. Arneth, S. 8. 5°a) Arneth, S. 4.