Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)
SPRUNCK, Alphonse: Prinz Eugen als Generalstatthalter der österreichischen Niederlande
Prinz Eugen als Generalstatthalter der österreichischen Niederlande 149 verpflichtet, den Ständen vom Hennegau den Anteil der Renten zu bezahlen, mit denen Ortschaften dieser Provinz belastet waren, die Ludwig XIV. erworben hatte. Eugen riet dem Monarchen am 16. Juli 1717 von Belgrad aus, dem Grafen Königsegg zu befehlen, von der französischen Regierung die Zahlung dieser Gelder zu fordern. Die Verhandlungen mit Frankreich gerieten bald ins Stocken. Graf Königsegg und sein Stellvertreter Baron von Fonseca rieten, sie vorläufig abzubrechen. Der Prinz empfahl dem Monarchen am 4. März 1718, sie energisch weiter zu führen, da für die Forderung einer Ausführung der Verträge jeder Zeitpunkt günstig sei. Als besonders wichtige Forderungen sah er die Räumung der Festung Rodemacher in Luxemburg und die Auszahlung der Schulden an die Stadt Mons an. Wenn nötig, sollte Karl VI. zu Vergeltungsmaßnahmen greifen. Am Ende des Jahres 1717 hatten Frankreich und die holländischen Generalstaaten Verhandlungen über die gegenseitige Auslieferung der Deserteure begonnen. Der Prinz riet dem Kaiser am 10. Jänner 1718, den Grafen Wrangel zu beauftragen, in demselben Sinne Verhandlungen mit den beiden Nachbarstaaten der österreichischen Niederlande zu führen; ein solcher Vertrag wäre für Österreich sehr vorteilhaft, da keine Franzosen in die kaiserliche Armee aufgenommen wurden, während umgekehrt viele Deutsche und Wallonen in französischen Regimentern dienten. Da die Vertreter Frankreich und Hollands für diese Besprechungen unumschränkte Vollmachten des Regenten und der Generalstaaten hatten, riet der Generalstatthalter dem Kaiser, Wrangel dieselben Rechte zu verleihen. Am 14. Mai konnte er dem Monarchen einen Vertrag über die Auslieferung der Deserteure zusenden. Er hatte Prié beauftragt, auch vom Kurfürsten von Köln die Auslieferung der Fahnenflüchtigen zu verlangen. Die Franzosen wollten die Geltung dieses Vertrages auch auf die anderen österreichischen Besitzungen an der Reichsgrenze ausdehnen, aber der Prinz hatte Prié erklärt, vorher müsse der Kaiser noch genaue Auskünfte über die Verhältnisse an diesen Grenzen einholen. Im Februar 1718 hatten in Antwerpen die Seidenarbeiter Unruhen hervorgerufen, aber die Bevölkerung hatte Partei gegen sie genommen und zu den Waffen gegriffen. Der Generalstatthalter schrieb dem Kaiser am 5. März, er hoffe, die Zunftmeister dieser Stadt würden bald die von den Ständen geforderten Subsidien bewilligen. Nach seiner Ansicht waren diese Unruhen nicht durch die Haltung der einheimischen Seidenfabrikanten hervorgerufen worden, sondern durch die Habgier fremder Industrieller, die die billige Herstellung ihrer Waren in den Niederlanden verhindern wollten. Da die Einfuhr indischer Seidenstoffe auf dem Wege über Holland niemals Unruhen unter den belgischen Arbeitern hervorgerufen hatte, konnte sich Eugen diesen Fall nicht anders erklären. Die Versailler Regierung hatte durch indirekte Maßnahmen die Einfuhr von Seidenwaren aus den österreichischen Niederlanden verboten. Der Generalstatthalter schlug vor, auch die französischen Seidenstoffe mit einem hohen Zoll zu belegen;