Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

SPRUNCK, Alphonse: Prinz Eugen als Generalstatthalter der österreichischen Niederlande

Prinz Eugen als Generalstatthalter der österreichischen Niederlande 141 Verhandlungen über diese Provinzen gelten. Durch den Plan, Tuch aus Paris nach Brüssel einzuführen, hatte Windischgrätz ein sehr schlechtes Beispiel gegeben. Sehr scharf verurteilte der Prinz seine Verwendung zu Gunsten eines Deserteurs, da er die militärische Disziplin als sehr wich­tig ansah. Jedem Minister stand es immerhin in solchen Fällen frei, Für­bitte einzulegen, ohne aber kategorische Forderungen zu stellen. Den deut­schen Regimentern in den niederländischen Provinzen war schon von den Vorgängern Karls VI. eigene Gerichtsbarkeit zugestanden worden, in die sich auch keine Militärbehörden einmischen durften. Prinz Eugen und die Unruhen in den niederländischen Städten. Mit dem Barrierevertrag waren die Belgier mit vollem Recht sehr unzu­frieden. Von den schlimmen Folgen des Erbfolgekrieges erholte sich das Land nur sehr langsam. Den Zünften von Brüssel und Antwerpen, die alte Sonderrechte ihrer Städte wiederherstellen wollten, hatte sich Graf Königs­egg sehr nachgiebig gezeigt31)- Am 11. Dezember 1717 übersandte der Prinz dem Kaiser einen Bericht von Prié über die Weigerung der Brüs­seler Zunftmeister, auf Neuerungen, die Max Emanuel von Bayern 1700 eingeführt hatte, einen Eid zu leisten. Diesem Schreiben legte er ein Dekret des Rates von Brabant bei, der gegen die Zunftmeister Stellung genommen hatte. Eugen erklärte, sowohl die Würde des Monarchen, als die Erhaltung der Ordnung in den Niederlanden erfordere in diesem Falle energische Maßregeln. Als in Brüssel Unruhen ausbrachen, schrieb der Prinz dem Kaiser am 17. Juni 1718, es wäre vorteilhafter gewesen, schon vorher zu untersuchen, ob Graf Vehlen als Kommandant der kaiserlichen Truppen in solchen Fällen über genügende Kräfte verfüge. Er schlug dem Monarchen vor, den Streitfall durch den flandrischen Rat und die Kon­ferenz unter genauer Kenntnis und Berücksichtigung der alten Rechte der niederländischen Provinzen untersuchen zu lassen und vorläufig mit größ­ter Mäßigung in diesem Falle vorzugehen. Am 25. August 1718 drangen die Brüsseler Müller in das Rathaus ein, um vom Magistrat die Erfüllung ihrer Forderungen ohne eine gericht­liche Entscheidung zu erzwingen. Eugen billigte am 14. September die Maß­nahmen, die Prié getroffen hatte. Dieser hatte vom Sekretär des Staats­rates einen genauen Bericht über die Vorgänge gefordert und ihn auch beauftragt, dieses Schriftstück vor der Absendung an den Prinzen in einer Sitzung vorzulesen. Aber nach der Verlesung einiger Seiten hatten ihm die Ratsmitglieder befohlen, damit aufzuhören32). Eugen meldete dem 31) Gachard: Les Troubles de la Belgique sous le Regne de PEmpereur Charles VI, erster Band, S. LXXXIV—LXXXVII. Im zweiten Bande seines Werkes hat dieser Historiker S. 281—314 über die Unruhen in Belgien 23 Briefe Eugens an Karl VI. veröffentlicht. Weiteres über diese Ereignisse bei Arneth, S. 112—119, Pirenne, S. 105—-108. 32) Gachard, S. 292.

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