Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

SPRUNCK, Alphonse: Prinz Eugen als Generalstatthalter der österreichischen Niederlande

Prinz Eugen als Generalstatthalter der österreichischen Niederlande 133 Werbern, die Eugen für diese Stelle in seinem Schreiben erwähnt, wird Merode-Westerloo nicht genannt. In einem Brief vom 9. September 1719, der auf geheimem Wege an den Kaiser abgesandt wurde, legte der Prinz Fürbitte ein für den Herzog von Havré, der um die Wiedererstattung seiner beschlagnahmten Güter ge­beten hatte. In jungen Jahren war dieser nach Spanien gekommen und hatte gedient in einem Garderegiment, in dem sein älterer Bruder Offizier war. Den Aufruf des Kaisers an seine belgischen Vasallen in Spanien, nach den österreichischen Niederlanden zu kommen, hatte er nicht erfahren können. In Paris hatte er sich gleich nach seiner Ankunft dem kaiser­lichen Gesandten, dem Grafen Königsegg, vorgestellt. Auch der Regent von Frankreich hatte ihn dem Wohlwollen des Kaisers empfohlen. In Spanien hatte Havré sich geweigert, Güter anzunehmen, die Philipp V. eingezogen hatte als Besitz von Spaniern, die Karl VI. nach Wien gefolgt waren. Trotzdem er vier Monate vor dem Huldigungseid der Stände seiner flandrischen Heimatprovinz dorthin zurückgekehrt war, hatte Prié ihm verboten, an dieser Zeremonie teilzunehmen. Eugen erwartete, eine Maß­nahme des Monarchen zu seinen Gunsten würde in den Niederlanden einen guten Eindruck machen. Vom Grafen von Lannoy von Clerf, der zum Statthalter der Provinz Namur ernannt worden war, hatte der bevollmächtigte Minister verlangt, er müsse genau erklären, welche Vollmachten er in dieser Stellung bean­spruchen würde. Der Prinz sandte seinen Brief am 13. Jänner 1720 an den Monarchen; mit der Haltung von Prié war er einverstanden, da die Statthalter von Provinzen bei Ernennungen, die sie für hohe Stellen Vor­nahmen, häufig mehr auf ihre eigenen Interessen, als auf die des Kaisers bedacht waren. Am 8. Februar 1721 bat der Prinz den Kaiser, keine Pen­sionen aus andern Einnahmen auf die Militärkasse zu verlegen, da den Ständen der Provinzen immer bei der Bitte um Subsidien versprochen wurde, diese Gelder würden ausschließlich zur militärischen Verteidigung der Niederlande verwertet werden. Mehrmals trat Eugen ein für eine Vereinfachung der Verwaltung. Am 13. Mai 1719 beantragte er die Abschaffung mehrerer Sekretärstellen, die unter Karl II. errichtet worden waren. In seinen Anweisungen an den Brüsseler Staatsrat hatte der Kaiser erklärt, die höheren Würden der Justizverwaltung sollten nicht verkauft, sondern dem würdigsten verliehen werden. Aber die niederländische Finanzverwaltung und der Staatsrat machten geltend, daß hierdurch eine wichtige Einnahmequelle verloren ging. Aus Rücksicht auf die schlechte Finanzlage dieser Provinzen erklärte sich Eugen am 7. Juni 1719 einverstanden mit dem Vorschlag, die Stellen von Präsidenten der Provinzialräte mehrerer von ihnen für erhöhte Sum­men zu verkaufen. Aus einem Brief des Prinzen vom 25. Juli 1719 geht hervor, daß die Mitglieder des Staatsrates ihre Ernennungen damals noch nicht alle bezahlt hatten.

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