Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 14. (1961) - Festschrift für Gebhard Rath zum 60. Geburtstag

WOINOVICH, Maria: Philipp Freiherr von Krauß, Finanzminister im Jahr 1848

558 Maria Woinovich nicht mehr unter den Quellen der Bedeckung. Krauß selbst hatte schon in seiner ersten Bede vor dem Reichstag, am 5. August, ihre Abschaffung be­antragt55), und er kam nun noch einmal darauf zu sprechen, indem er er­klärte, diese Steuer habe keinen geringen Ertrag abgeworfen, sei aber un­gerecht gewesen. Helfert äußert sich in seiner Geschichte Österreichs 56) ironisch über diese und andere Bemerkungen des Finanzministers Krauß und macht ihm den Vorwurf der Popularitätshascherei. In derselben Sitzung verlangte der Minister für das Verwaltungsjahr 1849 die Benützung des Staatskredits unter den für die Finanzen günstig­sten Bedingungen in der Höhe von 80 Millionen Gulden. Der Kredit sollte zur Deckung der laufenden Erfordernisse und zur Verminderung des Noten­umlaufes der Nationalbank verwendet werden. Die entscheidende Debatte fand nach der zweiten Lesung des Berichtes des Finanzausschusses am 21. Dezember statt57). Auch die Zeitungen hatten inzwischen Stellung be­zogen; während die radikalen Blätter von einer Geldbewilligung nichts wis­sen wollten, wiesen die konservativen darauf hin, „daß angesichts der be­drohlichen Zeitverhältnisse die Forderung des Finanzministers ohnehin eine sehr mäßige sei“ 5S *). Die Opposition im Reichstag war gering. Aus den Reden der befürwortenden Abgeordneten sei hier der Berichterstatter des Finanzausschusses, Szabel, zitiert: „Wenn wir bei jeder Frage uns eng­herzig auf unsere Scholle stellen, dann, meine Herren, ist das große, das ge­samte, das freie Österreich eine Chimäre, ich bitte Sie, dann nicht weiter hier die kostbare Zeit, das Geld zu vergeuden, begeben wir uns lieber in unsere Heimat, und bilden wir Atome von Staaten, statt einen großen und nur durch die Gesamtheit in den gewaltigen Strömungen der Neuzeit mög­lichen, kräftigen Staat zu bilden“ 5B). Der Reichstagsbeschluß und die kaiserliche Genehmigung erfolgten am 3. bzw. am 8. Jänner 1849 60). Somit hatte der Finanzminister anscheinend einen großen Erfolg zu buchen. Welche Bewandtnis hat es nun mit der eingangs erwähnten Denkschrift Kübecks? Seine Tagebücher61) geben genaue Auskunft auf diese Frage: Am 18. Dezember 1848 abends überbrachte Legationsrat Graf Alexander von Hübner dem Freiherrn von Kübeck ein eigenhändiges Kabinettschrei­ss) Verhandlungen des österreichischen Reichstages nach der stenographi­schen Aufnahme, Bd. 1, Wien (Stdr.), S. 375. 56) A. a. 0., S. 417 f. 57) Verhandlungen des österreichischen Reichstages nach der stenographi­schen Aufnahme, Bd. 4, Wien (Stdr.), S. 197 ff. 58) Helfert, a. a. O., S. 419. 59) Verhandlungen des österreichischen Reichstages nach der stenographi­schen Aufnahme, Bd. 4, Wien (Stdr.), S. 231. so) Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaisertum Öster­reich. Ergänzungsband 1848—49, Nr. 75, kaiserliche Verordnung vom 8. Jänner 1849. 6!) Max Kübeck, Tagebücher des Carl Friedrich Freiherrn Kübeck von Kü- bau, Bd. 2, Wien, 1909, S. 31 ff.

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