Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 14. (1961) - Festschrift für Gebhard Rath zum 60. Geburtstag

WIESSNER, Hermann: Die Raitung des Kärntner Vicedoms Johannes dictus Comes vom 24. Mai 1331

Die Raitung des Kärntner Vicedoms Johannes dictus Comes 489 lichen Burg und durch seine Lage an einer vielbenutzten Draubrücke handelspolitisch wichtig, das prächtig gelegene Tainach, das die Stelle des verpfändeten Grafenstein übernommen hatte, Stein im Jauntal, Himmel­berg mit seiner alten Burg nordwestlich Feldkirchen, Streugüter am Süd­ufer der Ossiacher Tauern um Pernegg und schließlich die alte Greifenburg im oberen Drautal. Die hier aufgezählten Orte decken sich im allgemeinen mit den im Testament Philipps vom 19. Juli 1279 angeführten Orten. Zum Zeitpunkt der Rechnungslegung war das „iudicium in Volchen- marcht“ noch an Johannes von Liebenberg verpachtet, während das Land­gericht im Jauntal von Konrad von Auf enstein bereits ausgelöst war. In Auslösung befand sich auch der alte herzogliche Besitz samt dem Land­gericht um Grafenstein, wozu bei den Juden Geld aufgenommen worden war. Was die Einteilung der Ratio betrifft, so scheidet sie deutlich die Haben- und die Sollseite. Als Annex der Sollseite werden die Passiva aus außergewöhnlichen Gründen zusammengefaßt. Am Schluß der Ratio wird bilanziert, indem Einnahmen und Ausgaben summarisch einander gegen­übergestellt werden. Zunächst die Einnahmenseite. Die Eingänge unterteilten sich in Natural- und Geldeinnahmen. Manche Naturalabgaben erscheinen bereits in Geld­abgaben umgelegt und weisen so auf einen sich langsam vollziehenden Umwandlungsprozeß hin. Nach den Rechtstiteln der Einnahmen, allgemein als „redditus“ be­zeichnet, wil'd zwischen den Abgaben aus der Grundherrlichkeit und der Schirmherrschaft, Vogtei, genau unterschieden. An der Spitze der Naturalabgaben stehen die Getreidearten und zwar zufolge der klimatischen Verhältnisse eines Gebirgslandes an der Spitze der Hafer. In den 3 Abrechnungsjahren wurden davon 2694 Modien abgeliefert. Normalmaß war der Modius des landesherrlichen Getreidekastens in St. Veit. Bei den ortsüblichen Schwankungen seiner Größe ist selbst eine nur annähernde Relation zu den heute gebräuchlichen Hohlmaßen nicht möglich. Dem Hafer folgte mengenmäßig das Korn mit 1386 Modien. Gerste und Hirse hielten sich mit je 600 Modien die Waage. An letzter Stelle reihte der Weizen mit 306 Modien. In verschiedenen Ämtern wurde auch Hopfen gezinst. Korn, Gerste, Hirse und Weizen, aber auch Hopfen wurden unter dem Rechtstitel des Zinses oder Zehents erhoben, während der Hafer zu­meist eine Vogteiabgabe darstellte. Bemerkenswerter Weise scheint er unter dem sonst üblichen Titel „Marchfutter“ nicht auf. An weiteren Naturalabgaben werden erwähnt: „scapulae“, wohl in der Regel Schweinsschultern oder Speckseiten in geräuchertem Zustand, „gallinae carnispriviales“, Faschingshähne, gewöhnliche Hühner, „pulli“, in großer Zahl (700) in der Abrechnungsperiode, tausende Eier und Käse, Wachs, Honig, Fische und zwar vor allem „esoces“, also Lachse oder Hechte, und 79 Säume Wein, der damals auch in Kärnten und zwar in der Umgebung

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