Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 14. (1961) - Festschrift für Gebhard Rath zum 60. Geburtstag

SANTIFALLER, Leo: Daz ist der gelt ze Guvedaun. Ein Tiroler landesfürstliches Urbar aus dem Anfang des 14. Jahrhunderts

Daz ist der gelt ze Guvedaun 347 dieser Heinrich seit 1311 als Protonotar des Königs Heinrich und seit 1312 als Propst von Völkermarkt4) erscheint, würde dies mit den Angaben von Zingerle übereinstimmen. Der paläographische Befund5 *) läßt zwar keine ganz genaue zeitliche Festlegung zu, doch spricht er für eine Entstehung im ersten oder zweiten Jahrzehnt des 14. Jahrhunderts. Als Entstehungszeit der Handschrift B (Hand a) können demnach die Jahre c. 1306—c. 1312 angesehen werden. H a n d b hat u. a. den Nachtrag in A n. 228 von Hand 0 zum Teil als n. 223 in B geschrieben. In A n. 228 findet sich die Jahreszahl 1344, so daß Zingerle S. 15 den Schreiber 0 nach 1344 ansetzt. Demnach wäre die Hand b unserer Handschrift B nach der Hand 0 in A, also ebenfalls nach 1344 anzusetzen. Der paläographische Befund spricht nicht dagegen 8). Die Reihenfolge der Eintragungen in B ergibt, daß Hand c nach Hand b, also ebenfalls nach 1344 geschrieben hat. Der paläographische Be­fund ergibt Mitte des 14. Jahrhunderts 7). Genauere Datierungen der übrigen Hände würde wohl erst ein Ver­gleich mit den übrigen Erzeugnissen der landesfürstlichen Kanzlei dieser Zeit ergeben. In jedem Falle aber gehen sämtliche Nachträge nicht weit über die Mitte des 14. Jahrhunderts hinaus. 3. Über den Inhalt der Handschrift Der Inhalt unserer Handschrift B, „der gelt von Guvedaun“ ist ein Verzeichnis der Besitzungen und Einkünfte des Tiroler Landesfürsten im landesfürstlichen Urbaramt Gufidaun8). Diese in unserem Urbar ange­führten Güter liegen in Villnöss, Teis, Lajen und Gröden, also im Bereich des Gerichtes Gufidaun, sowie im Gericht Villanders. Im Folgenden wird versucht, eine summarische Übersicht über die im Urbar genannten Be­sitzungen und Einkünfte zu geben; es ist dabei allerdings zu berücksich­tigen, daß manche Angaben des Urbars zahlenmäßig nicht zu erfassen sind. 4) Über Propst Heinrich von Völkermarkt siehe Leo Santifaller, Das Brix- ner Domkapitel in seiner persönlichen Zusammensetzung im Mittelalter (Schlern- Schriften 7 [Innsbruck 1924—25] S. 500—502). 5) Siehe oben S. 345. 6) Siehe oben S. 345. <■) Siehe oben S. 345 f. 8) Über Gufidaun (nordöstlich von Klausen im Eisacktal) vgl.: Johann Ja­kob Staffier, Tirol und Vorarlberg (Innsbruck 1846), S. 997—1002; Karl Atz- Adelgott Schatz, Der deutsche Anteil des Bistums Trient 3 (Bozen 1905), S. 172 bis 177; Josef Tarneller, Die Hofnamen im Untern Eisacktal. II. Die alten Ge­richte Kastelrut und Gufidaun (Archiv für österreichische Geschichte 109, I. Hälfte [Wien 1921]); Otto Stolz, Politisch-historische Landesbeschreibung (Schlern-Schriften 40 [Innsbruck 1939], S. 373—378.

Next

/
Oldalképek
Tartalom