Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 14. (1961) - Festschrift für Gebhard Rath zum 60. Geburtstag

GUTKAS, Karl: Das Bürgermeisteramt in den niederösterreichischen Städten während des Mittelalters

Das Bürgermeisteramt in den niederösterreichischen Städten 113 Aufsichtsrecht über den Stadtrichter oder dessen Pflicht, vor dem Bürger­meister zur Verantwortung zu erscheinen, nicht nachweisen, doch wird das Amt selbst schon bestanden haben, war hier vielleicht in besonderer Weise mit Verteidigungsaufgaben betraut. Namentlich erscheint ein Wiener Neu­städter Bürgermeister erstmals 1285, als der „magister civium Merboto“ als Zeuge in einer von Rat und Gemeinde ausgestellten Urkunde zu finden ist, und zwei Jahre später 1287, wird der Bürgermeister Lutold urkundlich genannt5). In den Jahren 1305 und wiederum oder noch immer 1322 be­kleidete Martin Vysinch dieses Amt, und ab 1324 konnte Mayer schon eine beinahe vollständige Bürgermeisterliste aufstellen 6). In der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts rangiert immer noch der Stadtrichter vor dem Bürger­meister, falls beide als Aussteller einer Urkunde oder gemeinsam als Zeu­gen fungieren. Es kommt aber auch in dieser Periode einmal vor, daß Bür­germeister und Rat von Wiener Neustadt gemeinsam ohne Beisein des Stadtrichters eine Urkunde ausstellen oder daß der Bürgermeister mit dem Stadtsiegel siegelt. Die betreffende Urkunde ist allerdings in ihrem Quel­lenwert etwas eingeschränkt, weil der Stadtrichter eine der Parteien ist. Im Jahre 1350 steht der Bürgermeister der Neustadt erstmals in einer städti­schen Urkunde vor dem Richter, und 1361 wird er in einem landesfürst­lichen Privileg, allerdings hier wieder nach dem Stadtrichter, genannt. Das wechselt nun in der Folge, wobei bei städtischen Urkunden dem Bürger­meister die erste Stelle eingeräumt ist. In einem Privileg für Wiener Neu­stadt aus dem Jahre 1363 nennt Herzog Rudolf IV. aber ebenfalls den Bürgermeister vor dem Richter und anerkennt somit sein Primat7). Die Amtsdauer der Bürgermeister von Wiener Neustadt schwankte in der älteren Zeit zwischen einem und drei Jahren, am Beginn des 14. Jahr­hunderts dürften manche auch länger im Amte gewesen sein. Es kommt auch wiederholt vor, daß ein und dieselbe Person zweimal zum Bürger­meister gewählt worden ist. Zum ersten Male war dies der Fall bei Bürger­meister Leb, der 1327 bis 1329 vermutlich ununterbrochen und wieder 1333 dieses Amt innehatte, während 1330 ein Bürgermeister Marquart nachzu­weisen ist. Bürgermeister Stephan der Vierdung stand 1361, 1362 und 1364 an der Spitze der Stadt, 1363 durch Rudolf auf der Grub unterbrochen, dann aber schon wieder 1372. Aus dem späten 14., aber auch dem 15. Jahr­hundert, lassen sich noch mehrere derartige Fälle anführen. Daß für das Amt nur die reichsten und angesehensten Familien in Frage kamen, ist aus allem, was wir über die Geschichte der rittermäßigen Geschlechter in den niederösterreichischen Städten und über die Bedeutung des städtischen Me­liorates wissen, selbstverständlich. So können wir denn auch in Wiener Neu­stadt ganze Bürgermeisterdynastien feststellen, wie die Vierdung oder die 5) FRA 11/11, S. 242, Nr. 267 und AÖG. 60, S. 147. Merboto steht als Ur­kundenzeuge vor dem Richter, Lutold nach ihm. <*) K. Mayer, Geschichte von Wiener Neustadt, Bd. 1, S. 221. 7) Ebenda, S. 264—267. Mitteilungen, Band 14 8

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