Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 14. (1961) - Festschrift für Gebhard Rath zum 60. Geburtstag

GASSER, Peter: Die Handelsbeziehungen des Litorale zu den Ländern der böhmischen Krone im 18. Jahrhundert

Die Handelsbeziehungen des Litorale zu den Ländern der böhmischen Krone im 18. Jahrhundert1) Von Peter Gasser (Wien). Mit der am 15. III. 1719 erfolgten Verleihung des Freihafenprivi­legiums an Triest und Fiume sowie dem Bau ausgezeichneter Straßen, die aus Niederösterreich und Steiermark bzw. aus Ungarn nach der Adriaküste führten, glaubte Karl VI. entscheidende Voraussetzungen für eine gedeih­liche Entwicklung des Litorale geschaffen zu haben. Durchaus berechtigt konzentrierte der Monarch seine diesbezüglichen Hoffnungen auf Triest. Rege Handelsbeziehungen zwischen dieser Adriastadt und den wirtschaft­lich am weitesten fortgeschrittenen Provinzen der Monarchie, Böhmen, Mähren und Schlesien, lagen ihm daher besonders am Herzen. Zu Zwangs­maßnahmen, wie sie später von seinen Nachfolgern auf diesem Gebiete, wenn auch vergeblich, versucht wurden, konnte der Herrscher sich nicht entschließen. Vielmehr hoffte Karl VI., durch einen in Triest alljährlich vom 1.—20. August abzuhaltenden Jahrmarkt, eine sogenannte „Fiera“, die böhmisch-schlesischen Tuchhändler und Fabrikanten zum Besuch und in der Folge auch zur Benützung dieses Hafens für ihre bis dato über Venedig nach Italien und der Levante getätigten Exporte bewegen zu können 2). Wie Freiherr Johann Anton von Widman in einem Berichte vom 2. XII. 1730 bemerkt, dürfte der Entschluß, in Triest eine Fiera abzu­halten, im Jahre 1728 anläßlich eines der ersten Besuche des Ferraresen Fortunato C e r v e 11 i in Wien gefaßt worden sein 3). Die Bemühungen des 1) Vorliegender Beitrag ist einer noch unveröffentlichten Studie über den österreichischen Adriahandel im 18. Jhdt. entnommen. 2) AVA: Patentsammlung. Aus dem Patente vom 31. VIII. 1729. „... ver­leihen und erweitern Wir sonderlich Unsere Stadt und freyen Meer-Port Triest in einen freyen Jahr-Markt, welcher mit 1. Augusti des künftigen Jahres den Anfang nehmen, und bis zu den 20. eiusdem inclusive gehalten, und also all­jährlich zu gleicher Zeit angefangen und continuirt werde ...“ 3) H.H.u.StA.: Österreich-Akten, Triest-Istrien, Fasz. 9. (4 18). Bericht des Frh. v. Widman vom 2. XII. 1730. — Johann Anton v. Widman, geh. 29. X. 1675 zu Iglau, gest. am 5. V. 1739 zu Wien, entstammte einem alten mährischen Adelsgeschlecht. Widman, der sich in früher Jugend „auf verschiedene be­rühmte Universitäten sowohl dem Privato als publico studio juris, auch anderen wohlanständigen Wissenschaften mit Fleiß und Opfer ergeben“ hatte, begleitete den jungen Erzherzog und späteren König und Kaiser auf dessen Fahrt nach

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