Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 13. (1960)

PILLICH, Walter. Kunstregesten aus den Hofparteienprotokollen des Obersthofmeisteramtes von 1637–1780

554 Literaturberichte Für Wien bedeuteten die Jahre 1879 und 1882 das Ende des mittel­europäischen Systems Metternichs. Aber während man sich in Wien gegenüber Preußen-Deutschland mit dem Ende der alten Reichsidee über­raschend schnell abgefunden hatte, blieben gegenüber Italien, wo man sehr reale Machtpositionen hatte einbüßen müssen, die alten Ressentiments lebendig. Hier sieht F. schon eine tiefsitzende Schwäche des Dreibundes. Darüber hinaus weist der Verf. immer wieder auf die völlig verschieden gelagerten Interessen und die daraus resultierenden unterschiedlichen Ziel­setzungen der einzelnen Dreibundpartner hin. Keine der drei Mächte betrachtete das Bündnis als Zwangsjacke und jede von ihnen nützte zu ver­schiedenen Zeiten, entsprechend der politischen Praxis im Zeitalter des Imperialismus, die gebotenen Chancen. Dabei hebt der Verf. die fort­gesetzten Ungeschicklichkeiten und zahlreichen Mißgriffe der Diplomatie des Ballhausplatzes gebührend hervor. So wird z. B. Kálnoky — zum Unter­schied von Andrássy — scharf kritisiert. F. betont außerdem, daß die irredentistischen Umtriebe in den frühen Phasen des Bündnisses von den italienischen Regierungen im eigenen Interesse bekämpft wurden. Im Gegensatz zu der italienischen Geschichtsauffassung (Serra, Salva- torelli) erblickt der Verf. im Visconti-Venosta-Barrere-Abkommen von 1900 keine einschneidende Modifikation des Dreibundes, da dieser von Deutsch­land und Österreich-Ungarn nie als Erwerbsgenossenschaft aufgefaßt wurde, sondern als Schutzpakt gegen Angriffe dritter Mächte. Im übrigen war hier die Donaumonarchie schon 1897 bei den Balkanabmachungen mit Rußland ähnliche Wege vorausgegangen. Beide Abkommen widersprachen formal nicht den im Anhang in deutscher Übersetzung wiedergegebenen Bestimmungen des Bündnisses. Außerdem kann F. auch auf den deutsch­russischen Rückversicherungsvertrag hinweisen, der seit 1896 überdies bekannt war. Einen Wendepunkt bedeutet nach F. erst die Politik Prinettis im Jahre 1902. Aber auch hier stellt der Verf. fest, daß dessen Abmachungen mit Frankreich noch keinen formalen Bruch der Allianz bedeuten, wenn sie auch dem Geist der Zusammenarbeit widersprachen. „Aber dieser Mangel an Aufrichtigkeit kennzeichnet das Verhältnis der Dreibundmächte zueinander seit dem ersten Tag des Bestehens der Allianz“ (S. 60). Inzwischen nahm auch der Irredentismus immer schärfere Formen an und fand mehr Anklang bei der Regierung. Maßgebend für die weitere Gestaltung des unnatürlichen Bündnisses wurde aber die Balkanfrage. Hier, in der schonungslosen Kritik aller Fehler der österreichisch-ungari­schen Politik vor dem Ersten Weltkrieg, liegt m. E. der eigentliche Wert der vorliegenden Darstellung. Der Mut des Verf. verdient umso höhere Anerkennung, wenn man bedenkt, daß das von ihm mit Recht kritisierte Alterswerk von Übersberger noch vor kurzem in Österreich Zustimmung finden konnte. So kommt F., der jedem Kapitel einen kurzen Quellen- und Literatur­anhang beigibt und am Schluß sehr bestimmte „Hinweise zur Bibliographie“ bietet, abschließend zu einer nüchternen und abgewogenen Beurteilung der italienischen Haltung im Sommer 1914. Italien hatte gute Gründe und war formell im Recht, neutral zu bleiben; dies erleichterte ihm den Weg

Next

/
Oldalképek
Tartalom