Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 13. (1960)
JÄGER-SUNSTENAU, Hanns: Über das Archiv der Stadt Klosterneuburg
502 Archivberichte Haus-, Hof- und Staatsarchiv abgegeben. Die Konzepte der Reichsadelsakten blieben aber weiterhin an der alten Stelle01). Trotz dieser organisatorischen Veränderungen führte das Adelsarchiv doch noch immer ein gewisses Sonderdasein. Durch die Ereignisse und Folgen des 2. Weltkrieges hat es keinen Schaden genommen. Als dann Ende 1955 der zum wirklichen Hofrat aufgestiegene Wolfgang Kotz im gleichen Zeitpunkt wie die zum wirklichen Amtsrat beförderte Rosa Schaufler in den Ruhestand traten, war der Augenblick gekommen, es vollends mit der Abt. Allgemeines Verwaltungsarchiv des Österreichischen Staatsarchivs, der Nachfolgerin des früheren Staatsarchivs des Innern und der Justiz, zu verschmelzen. Es hat keine Sonderstellung mehr, auch der Name kommt mehr und mehr außer Gebrauch. Sämtliche wissenschaftlichen Beamten beteiligen sich nunmehr an den Erhebungen und Erledigungen genealogischer und heraldischer Art. Daß dieser Übergang so schmerzlos und ohne nachteilige Auswirkungen erfolgen konnte, ist nicht zuletzt der Vorbildung der österreichischen Archivare zuzuschreiben. Auch der Aufstieg der Archivwissenschaft zu einer eigenständigen Disziplin läßt sich daran erkennen. Über das Archiv der Stadt Klosterneuburg. Von Hanns Jäger-Sunstenau (Wien). Am 5. Februar 1298, etwa ein halbes Jahr vor seiner Wahl zum Römischen König, hat Herzog Albrecht den „purgern datz Neunburch chloster- halben" jene „reht und vreiunge, di unser beste stet habent in Osterrich“, verliehen. Damit war Klosterneuburg in den Kranz der übrigen landes- ftirstlichen Städte eingeflochten und sein Schicksal ist wenig verschieden gewesen von dem anderer österreichischer Kleinstädte; nur das berühmte Ghorherrnstift und die geographische Lage in der Nähe von Wien vermittelten eine gewisse persönliche Note. Die Aufsicht über den Bürgermeister mit dem ihm zur Seite stehenden Inneren Rat und den Stadtrichter war der niederösterreichischen Regierung übertragen. Ab 1753 bestand als Zwischeninstanz der Verwaltung das Kreisamt Viertel unter dem Wienerwald. Mit 1. Juni 1850 begann in Klosterneuburg eine eigene staatliche Bezirkshauptmannschaft zu amtieren, die jedoch bereits am 30. September 1854 in ein auf den Sprengel des bisherigen Bezirksgerichtes Klosterneuburg beschränktes Bezirksamt umgewandelt wurde. Seit der Neueinrichtung der k. k. Bezirkshauptmannschaften mit Stichtag 31. August 1868 gehörte die Stadt Klosterneuburg zu Hernals, ab 1. Jänner 1890 zu Währing und ab 1. Jänner 1892 infolge der großen Stadterweiterung von Wien zu Tulln. Am 1. Oktober 1938 erfolgte dann die Einbeziehung nach Groß-Wien, wo das Gebiet des bisherigen Gerichts01) Gesamtinventar d. Wiener HHStA 1, 306 ff.