Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 13. (1960)
GOLDINGER, Walter: Das ehemalige Adelsarchiv
Österreich 497 So blieb die Tätigkeit des Adelsarchivs auf eine Erfassung und Indizierung der Adelsakten aus dem Bestände der österreichischen Hofkanzlei beschränkt. Von den Länderstellen verlangte man analoges Material ab und erhielt es auch in den meisten Fällen. Am bedeutendsten davon sind die sogenannten Tiroler Wappenbücher, 15 Bände, die die Konzepte der Adelsverleihungen der Tiroler Landesfürsten von 1564 bis 1665 enthalten33). Ein später Versuch des Grafen Eduard Gaston von Pettenegg aus dem Jahre 1880 blieb Episode. Damals ließ dieser eine Broschüre „Ideen über die Errichtung eines Heroldsamtes in Österreich“ erscheinen, die sich schon im Titel an das seinerzeitige Projekt von Hormayr anlehnt. Pettenegg standen die Akten des Haus-, Hof- und Staatsarchivs und des Adelsarchivs zur Verfügung. Auch in seinen konkreten Vorschlägen stützt er sich sehr stark auf Hormayr, paßt nur einiges den geänderten Zeitverhältnissen an. Auch kommt seine persönliche Stellung als Ahnenprobenexaminator des Oberstkämmereramtes stärker zum Ausdruck. Es liegt auf der Hand, daß er diese Funktion zum Kristallisationspunkt für das neue Heroldsamt machen wollte. Indes, auch Pettenegg drang nicht durch. Der zuständige Ressortminister, Graf Taaffe, beantragte in seinem Vortrag an den Kaiser vom 19. Februar 1880 Ablehnung. Wohl brächte ein solches Amt nicht zu unterschätzende Vorteile für die Pflege der Genealogie, Heraldik und verwandter Fächer, sei aber vom Standpunkt der behördlichen Handhabung des Adels- und Wappenwesens auch gegenwärtig nicht notwendig, ohne dauernde Belastung des Staatsschatzes unausführbar, unter den bestehenden Verhältnissen überhaupt nicht zeitgemäß34). Es lag nahe, daß sich das Augenmerk des Adelsarchivs alsbald auch auf die aus der Reichskanzlei stammenden Akten richtete. Ein erster Vorstoß im Jahre 1832 blieb ohne Erfolg35 36). Durch die Beendigung der Tätigkeit der reichshofrätlichen Hofkommission zur Verwaltung der Reichshofrats- akten, die mit kaiserlichem Patent vom 9. August 1836 verfügt wurde, wobei für die Abwicklung der Geschäfte noch eine Frist bis 1840 gesetzt war, änderte sich jedoch die Lage. Im Mai 1841 gingen die Reichsadelsakten an die Vereinigte Hofkanzlei über, allerdings mit der Bestimmung, daß sie eine besondere Abteilung des Adelsarchivs zu bilden hätten 3B). 1843 begann man dort mit einer Neuordnung, die nach 3 Jahren abgeschlossen war. Man hatte 95 Aktenbündel nebst dazugehörigen Bänden übernommen. Das Material war in 2 Reihen gegliedert, je nachdem, ob die einzelnen Stücke aus der deutschen oder lateinischen Expedition der Reichskanzlei herrührten. Im Adelsarchiv überprüfte man, ob alle in den mitgegebenen 33) Hugo v. G o 1 d e g g, Die Tiroler Wappenbücher im Adelsarchive des k. k. Ministeriums des Innern zu Wien. Zeitschr. d. Ferdinandeums 19, 1875. 34) Min. d. Innern ZI. 113—A/1880. AVA: Adelsgeneralia 1/1. 3ä) AVA: Adelsgeneralia 21, 15975/1831. 36) L. Groß im Gesamtinventar d. Wiener Haus-, Hof- u. Staatsarchivs 1, 289 ff. Mitteilungen, Band 13 32