Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 13. (1960)

BRUSATTI, Alois: Unternehmensfinanzierung und Privatkredit im österreichischen Vormärz

TJnternehmensfinanzierung und Privatkredit im österr. Vormärz 377 eine besonders beliebte Form war auch die Umwandlung der früher häufig bestehenden reinen Personalgesellschaften in eine Kommanditgesellschaft, wobei wir auch von Kommanditgesellschaften auf Aktienbasis hören. Auf jeden Fall waren Aktiengesellschaften oder ähnliche Gesellschaften, wie wir festgestellt haben, weitgehend von den „Handlungshäusern“ getragen. Damit setzte sich schon frühzeitig eine Praxis durch, wie es später in der französischen „Credit mobilier“ und in der österreichischen Kreditanstalt ihren Ausdruck gefunden hat136). Die Privatbanken — dieser Ausdruck ist an sich im Vormärz unbekannt — eines Rothschild, eines Sina, aber auch die kleineren Banken, wie Stametz in Wien oder Lämel in Prag, waren in immer stärkerem Ausmaß richtige Kreditanstalten für Unternehmungen, mit denen sie im engsten Kontakt standen. In dieser 1. Hälfte des 19. Jhs. vollzog sich eben auch die Umstellung der Banken von der fast ausschließ­lichen Pflege des Staatskredits zur Finanzierung der Industrie, des Ver­kehrs- und Versicherungswesens und z. T. auch der Landwirtschaft. Der Staat selbst war, wie wir schon zur Zeit Josefs II. feststellen konn­ten, gar nicht in der Lage gewesen, die Gründung von Unternehmen im größeren Ausmaß zu finanzieren; er konnte nur durch indirekte Mittel helfen. Im 19. Jh. war dann der Staat aber auch gar nicht mehr bereit, sich in wirtschaftlichen Unternehmungen zu engagieren. So weigerten sich 1838 die Hofkammer und auch die Hofkanzlei, sich an dem Ausbau von Ver­kehrswegen zu beteiligen, die dem Handel dienen sollten; denn „die Finanz­verwaltung fände es mit dem bestehenden Verwaltungssystem nicht verein­bar, für ein einzelnes außerordentliches Aufwandsobjekt den Staatskredit zu Hilfe zu nehmen“ 137). Ja der Staat ging, wie wir gezeigt haben, so weit, zu überlegen, ob er nicht auch den Straßenbau mit Hilfe von Privat-Aktien- gesellschaften durchführen solle. In allen diesen Überlegungen der Staatsverwaltung klang eben die Überzeugung mit, daß der Private eben besser wirtschaften könne als der Staat. Ich habe in meiner Studie über die „Staatsgüterveräußerungen von 1780—1848“ 138) festgestellt, wie alle die führenden Persönlichkeiten da­mals überzeugt waren, daß durch einen Verkauf der Staatsdomänen dem Staat und seinen Finanzen nur Vorteile erwachsen werden. In allen mög­lichen Noten, Aktennotizen, Vorträgen usw. liest man den Satz, daß „die Staatsregie nur schlechtere Leistungen erbringen könne als die Privat­industrie“. Wenn wir allerdings einen Blick in die umständliche Art der damaligen Gefällsverwaltung und der Kameralbuchhaltung werfen, so wird 136) Vgl. Hans Krasensky: Zur Geschichte des Bankwesens, in „Schriften­reihe der österreichischen bankwissenschaftlichen Gesellschaft“, Heft V, S. 33, Wien 1955) und Fritz G. Steiner: Die Entwicklung des Mobilbankwesens in Österreich, Wien 1913, Heft VIII, der Studien zur Sozial-, Wirtschafts- u. Ver­waltungsgeschichte. isr) FA: 6710 ex 1838. iss) Vgl. Anm. 2.

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