Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 13. (1960)

BRUSATTI, Alois: Unternehmensfinanzierung und Privatkredit im österreichischen Vormärz

Unternehmensfinanzierung und Privatkredit im österr. Vormärz 375 Wien 17 Übriges Österreich u. d. E. — Österreich o. d. E. 1 Steiermark 3 Kärnten und Krain — Küstenland (m. Triest) — Tirol 3 Böhmen 5 Mähren u. Schlesien 2 Galizien — Dalmatien — Lombardei 37 Venetien 62 Siebenbürgen — Militärgrenze — 1830 107 12 1840 84 10 1847 82 — — — — — — 2 — 2 — 2 — 2 — 3 — 1 — — — 119 2 252 2 265 1 3 1 3 1 6 5 4 5 4 5 2 5 1 5 7 24 6 32 10 — — 12 — — 210 79 445 91 331 1.143 74 511 81 502 — 8 1 10 4 130 1.600 212 1.323 237 1.207 bardo-venetianischen Königreich gab es eine andere Steuerbewertung, so- daß die hohe Zahl der Großhändler und Wechsler zum Teil wenigstens da­durch erklärbar ist. — Aber trotz dieser Mängel, die eine solche statistische Übersicht bietet, gibt sie doch gute Vergleichsmöglichkeiten: Der Groß­handel, der, wie wir festgestellt haben, die Gründung von Bankanstalten und ähnlichen Instituten erst ermöglichte, war an einigen Stellen konzen­triert: Wien, Triest, Venedig und Mailand. Während in Wien sich immer mehr das Finanzkapital für die meisten Länder nördlich der Alpen konzen­trierte, wurde innerhalb der italienischen Länder ein erbitterter Konkur­renzkampf um die finanzielle Vormachtstellung ausgefochten. Schon aus der Statistik geht hervor, was durch die Literatur bestätigt wurde, daß Venedig seine Vormachtstellung in Norditalien immer mehr an Mailand und Triest abgeben mußte. Aber kein Bankhaus aus dem lombardo-veneti- anischen Königreich oder aus Triest hatte eine überlokale Bedeutung, andererseits waren im italienischen Teil die Versicherungsgesellschaften beheimatet, die einen bankähnlichen Charakter hatten. Wirkliche Größe hatten nur die Bankhäuser, die in Wien ihren Sitz hatten; nur vereinzelt vermochten sich einzelne, an anderen Orten gelegene Häuser, wie die Fa. Lämel in Prag in die größeren Kreditoperationen einzuschalten. Be­zeichnenderweise führten die Wiener Häuser auch die Geldremittierungen (Überweisungen) aus Mailand und Venedig durch und es war daran kein italienisches Haus beteiligt; selbst Privatkredite an italienische Persön­lichkeiten wurden, soweit sie ein bestimmtes Maß überschritten, von Wie­ner Häusern durchgeführt (Privatanleihe an den Herzog von Lucca, s. o.). Diese „Wechsler und Großhändler“ waren in ihrer rechtlichen Form fast durchwegs Einzelfirmen, wir müssen sie heute als „Offene Handels­gesellschaften“ bezeichnen. Sie waren also keine Gesellschaft von Kapita­listen — wenn natürlich Kommanditeinlagen vorkamen —, sondern mußten

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