Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 12. (1959)

WALDSTEIN-WARTENBERG, Berthold: Die Grundherrschaft der Herren von Arco bis zu ihrer Erhebung zur Grafschaft im Jahre 1413

Die Grundherrschaft der Herren von Arco bis zu ihrer Erhebung zur Grafschaft im Jahre 1413. Von Berthold Waldstein-Wartenberg (Wien). Bisher befaßte sich die Forschung größtenteils mit der Grundherr­schaft regierender Dynasten und großer Adelsgeschlechter. Hier soll nun­mehr ein Einblick in die wirtschaftliche Struktur eines kleineren Adels­geschlechtes des Mittelalters gegeben werden, dessen Besitz an der Grenze zweier Kulturen lag und in dem sich zwei verschiedene Rechtssysteme, das langobardisch-römische und das deutsche Rechtssystem überschneiden. Das mangelnde Urbar ersetzt eine Fülle gleichzeitiger Urkunden, die im gräf- lich-arcoischen Familienarohiv in Mantua und in der Biblioteca comunale in Trient als Sammlung Segala aufbewahrt werden. In letzterer befinden sich auch zahlreiche Rechnungsbücher aus dem beginnenden 15. Jhd., die uns einen Einblick in den Lebensstandard der Herren von Arco erlauben. Grundholdenverzeichnisse und Einkünfteverzeichnisse aus dem 13. und 14. Jhd. ergänzen das Bild. Auf Grund dieser ausgezeichneten Quellenlage können wir einen sehr guten Überblick über die Art der Verwaltung und wirtschaftlichen Stärke dieser Familie erhalten, wodurch wiederum Rück­schlüsse auf andere Adelsgeschlechter ähnlicher sozialer Stellung ermög­licht werden. Die Anfänge der Herren von Arco kennen wir nicht. Als sie im Jahre 1124 in die Geschichte eintreten *), waren sie bereits Eigentümer der gleichnamigen, an der Sarca gelegenen Burg und zahlreicher anderer Be­sitzungen in Judikarien, ohne daß wir wissen, wann und auf welche Art sie diese Güter erwarben. Der Grund unserer Unkenntnis ist in dem Um­stand begründet, daß die Geschichte des Bistums Trient praktisch auch erst am Anfang des 12. Jhd. beginnt, so daß es heute fast unmöglich ist, näheres über die Vorfahren der Herren von Arco aus der Zeit vor 1124 zu erfahren. Da das edelfreie Herrengeschlecht* 2) in allen, den einstigen Gerichtsbezirk Judikarien bildenden Großgemeinden (Arco, Riva, Condino, Tione, Rendena, Bleggio, Lomaso und Banale) Güter besaß, kann vermutet werden, daß es sich bereits zur Zeit der langobardischen Landnahme hier niederließ. Wir wissen, daß in der Zeit von 575—85 die Langobarden hier 1) Tiroler Urkundenbuch I, Nr. 150. 2) Über die Edelfreiheit vgl. B. Waldstein-Wartenberg: Die Standesverhält­nisse der Herren von Arco im 12. und 13. Jhd., in: Monatsblatt Adler 1955, Heft 17. Mitteilungen, Band 12 1

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