Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 12. (1959)
WALDSTEIN-WARTENBERG, Berthold: Die Grundherrschaft der Herren von Arco bis zu ihrer Erhebung zur Grafschaft im Jahre 1413
54 Berthold Waldstein-Wartenberg' nen. Er entsandte daher noch im Winter 1207/08 seinen Richter Brixianus von Tosculano an den königlichen Hof, um die Bestätigung der Zollverleihungen durch König Philipp zu erbitten. Am 6. Feber erhielt er auch tatsächlich ein Privileg331), in dem nicht nur die vom Bischof verliehenen Zölle bestätigt wurden, sondern noch weitere Privilegien an Ulrich und seinen Bruder Friedrich von Arco verliehen wurden. Ausdrücklich werden in dieser Urkunde die Notariatsinstrumente von 1200 und 1207 neben anderen, uns heute nicht mehr erhaltenen erwähnt. Das Entgegenkommen des Königs gegenüber seinem Vasallen ist verständlich, wenn man bedenkt, daß Philipp bereits alle Vorbereitungen für seinen Romzug traf 332). Hans Voltelini, der diese Königsurkunde untersucht hat 333), wollte in ihr eine Fälschung sehen. Auf Grund der Kenntnis des Familienarchives des Grafen von Arco in Mantua, das von Voltelini nicht durchgesehen wurde, muß heute sein Urteil einer Revision unterzogen werden. Es kann hier nicht auf alle Einzelheiten eingegangen werden: nur mit der Verleihung der Zölle wollen wir uns näher befassen. Voltelini stützt seine These auf nur zwei ihm bekannte Urkunden: auf die oben erwähnte Zollverleihung von 1200, die nur die Maut von Torbole betrifft 334), und auf eine Urkunde König Ottos IV. von 1210, in der nur von den Mauten von Torbolo und Arco die Rede ist. Aus diesem Grund erklärte er die Verleihung der übrigen drei Mauten als Interpolation, obgleich auch ihm hätte auffallen müssen, daß in der Königsurkunde mehrere Notariatsinstrumente als Vorurkunden erwähnt werden. Auf Grund der bischöflichen Urkunde von 1207, die die verliehenen Mauten vollständig und in der gleichen Reihenfolge, wie in der Königsurkunde aufzählt, muß geschlossen werden, daß dieselbe ebenfalls als Vorurkunde durch Brixianus in der königlichen Kanzlei vorgelegt wurde. Darüber hinaus wird der Notar, der diese Urkunde vei'faßt, ausdrücklich in der königlichen Urkunde erwähnt. Aus diesem Grund kann an der Echtheit dieser Stelle des Privilegs kein Zweifel herrschen. Doch lange sollte sich Ulrich nicht seines Besitzes erfreuen, denn König Philipp wurde am 21. Juni 1208 ermordet und Bischof Friedrich von Wangen scheute sich nicht, bei König Otto die Aufhebung des Privilegs für die Herren von Arco zu verlangen. Anläßlich seines Aufenthaltes am königlichen Hof zu Beginn des Jahres 1209 konnte er zunächst einen königlichen Rechtsentscheid erhalten, der die Errichtung jedweder neuen Zollstätte ohne königliche Zustimmung untersagte 335). Richtete sich dieses Urteil 331) Druck: H. Voltelini: Die gefälschten Kaiserurkunden der Grafen von Arco, in: MiöG. 38. Bd. 382) Vgl. Böhmer, Nr. 179. 333) S. Anm. 331. 334) Diese ist als Abschrift auch in dem H. Voltelini zugänglichen A. Franco: Privilegia, S. 29, enthalten. 335) Tiroler UB. II, Nr. 586.