Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 12. (1959)

PILLICH, Walter: Kunstregesten aus den Hofparteienprotokollen des Obersthofmeisteramtes von 1638–1780

532 Literaturberichte blieb. Sashégyi charakterisiert ausgezeichnet die in jener Zeit damit be­faßten Persönlichkeiten: Sonnenfels, Pászthory, Gottfried van Swieten; die beiden Freimaurer: den Exjesuiten und Travestiendichter Aloys Blumauer sowie den Weltpriester Franz Rosalino; Joachim Bernhard Wilkowitz, Athanasius Szekeres, Alois Freiherrn von Locella, Johann von Birkenstock, Konstantin von Kauz, den eifrigen Bekämpfer des Hexen- und Zauberwesens, Franz Karl Hägelin, Josef von Retzer und andere. Die Zahl der geistlichen Zensoren verminderte sich hierbei immer mehr, die weltlichen waren durchwegs Aufklärer. 1782 wurde die neue Ziensur- instruktion auch auf Ungarn und Siebenbürgen ausgedehnt. „Dieses System drückte die ungarischen Bücherrevisionsbehörden zu bloßen Vollstreckungsorganen der Wiener Zensur herab und ordnete die ungarischen Länder in Zensurangelegenheiten in den josephinischen Gesamtplan ein“ (S. 64). Neben der Zensur spielte die Revision die wichtigste Rolle: „Die Zensur richtete und die Revision vollstreckte“ (S. 67). Dennoch war der Schleichhandel mit Büchern gerade unter Josef II. so groß, daß es der Kaiser für notwendig hielt, die Polizei mit seiner Überwachung zu betreuen. Im Sprachgebrauch der josephinischen Zeit bedeutete Polizei die gesamte innere Verwaltung und im engeren Sinn die Aufrechterhaltung der Sicherheit der Personen und ihres Besitzes. Noch sind wir von den Zeiten Franz II. meilenweit entfernt, der 1801 die Leitung der Zensur dem Polizeiministerium übertrug und damit eine kulturpolitische Einrichtung zu einer polizeilichen Funktion machte. Immer­hin „wurde der Grundstein zum Polizeistaat des Vormärz durch Joseph II. gelegt“ (S. 80). So kommt es zur ursprünglich nirgends vorgesehen ge­wesenen Überwachung des Geisteslebens, doch hatte in der josephinischen Zeit niemand „seiner freyen Sprache wegen von der Polizei Verdruß gehabt“ (Johann Pezzl). Denn das Hauptmotiv der damaligen Pressepolitik war nicht nur die staatsbürgerliche Erziehung der Untertanen, sondern auch die Förderung des Buchdrucks und Buchhandels als wirtschaftlicher Machtfaktoren: der gesamte österreichische Buchexport belief sich 1773 auf 135.000 Taler, 1793 dagegen schon auf 3,260.000 Taler (S. 89L Sashégyi untersucht auch den Begriff der josephinischen Pressefreiheit und kommt zu dem Schluß, daß der Kaiser „aus tiefem, innerem Verant­wortungsbewußtsein heraus, geleitet von ideeller Überzeugung und wohl­berechnenden praktischen Erwägungen, eine Pressefreiheit verwirklichte, die gegen die vorherige klerikal beeinflußte, orthodoxe Strenge und Prü­derie einerseits und den darauffolgenden politisch gefärbten polizeilichen Zwang andererseits wohltuend abstach“ (S. 126). An eine wesentliche Beschränkung des politischen Schrifttums durch die Zensur dachte der Kaiser erst, als dieses gegen Ende seiner Regierung offen gegen seine Reformen auftrat und mit revolutionärem Widerstand drohte. Die Macht politischer Publizistik unterschätzend, übte er über die Zeitungen bloß eine Kontrolle im Sinn der Staatsraison aus. Das macht es verständlich, warum er sich auch hütete, die „Wiener Zeitung“ in ein Staatsorgan umzuwandeln, obwohl schon 1787 ein diesbezüglicher Vorschlag gemacht wurde. Man meinte, „daß es weder räthlich noch anständig zu sein scheinet, den Staat und das allerhöchste Aerarium durch eine Art von Regie in die Heraus­

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