Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 12. (1959)

WALDSTEIN-WARTENBERG, Berthold: Die Grundherrschaft der Herren von Arco bis zu ihrer Erhebung zur Grafschaft im Jahre 1413

44 Berthold Waldstein-Wartenberg­barkeit in diesen Tälern. Doch jetzt griffen die Herren von Arco zu den Waffen, unterstützt von den Herren von Campo, Madruzzo und den ande­ren Grundherren dieser Gegend, die ebenfalls von diesem bischöflichen Mandat betroffen wurden. Es kam zu schweren Kämpfen, die durch einen am 10. 3. 1317 abgeschlossenen Vertrag beendet wurden. Wiederum wurde den Herren von Arco die Ausübung der Blutgerichtsbarkeit in der Pfarre Arco belassen, doch mußten sie dafür auf ihre gesamte übrige Gerichtsbar­keit in Judikarien verzichten. Das gleiche galt auch für die anderen Herren, denen jedoch der Bischof ihren aus den Bannbußen fließenden Einkünfte ersetzen wollte 267). Die Herren von Arco aber waren nicht gewillt, auf ihr gutes Recht kampflos zu verzichten. Wohl hatten sie diesmal nachgeben müssen, doch sannen sie bereits auf andere Mittel, um die verlorene Gerichtshoheit wiederzuerlangen. Mit Hilfe einer gefälschten Kaiserurkunde Friedrichs II. von 1221, in der sie sich zu Grafen und Inhabern der Blutgerichtsbarkeit machten 268), versuchten sie in den nächsten Jahren ihr Glück. Der einzige Erfolg dieser zwischen 1317 und 1327 hergestellten Fälschung war, daß am 14. Feber 1327 neuerdings eine Kompromißlösung über die strittige Ge­richtsbarkeit erfolgte 269). An diesem Tag ernannte der Bischof Nikolaus von Arco zu seinem Rektor und Kapitän in der Pfarre Arco, mit dem Recht der Verfolgung landschädlicher Leute. Als bischöflicher Beamter sollte er gleich seinem Vater am Ende des 13. Jhd. in der Pfarre Arco die Blutgerichtsbarkeit ausüben, doch durfte er dafür nicht mehr die Gerichts­barkeit Judikariens begehren, selbst dann nicht, wenn er „durch echte und beglaubigte Urkunden“ Rechte über seine Grundholden nachweisen könne. Doch Nikolaus war hartnäckig. Zwei Jahre später, am 5. Juli 1329, schloß er mit seinen Nachbaren, den Herren von Lodron, Madruzzo und Campo ein Bündnis ab, in dem sie sich gegenseitig den Schutz ihrer Besitzungen und Rechte beschworen. Wenn Nikolaus von Arco vom Bischof als Ersatz für die Gerichtsbarkeit über seine Leute in J udikarien, ihm jene über die bischöflichen Leute in der Pfarre Arco und 50 Pfund geben wolle, so könnten auch die Verbündeten die Gerichtsbarkeit über ihre Leute ver­langen. Hingegen seien sie nicht verpflichtet, zu den Waffen zu greifen, falls Peterzotus von Lodron als Ablöse für seine Gerichtsbarkeiten 1.000 Pfund, Paris von Madruzzo 1.200 Pfund und die Herren von Campo eben­falls 1.200 Pfund jährlich vom Bischof erhalten würden. Falls einer der Verbündeten von irgend wem angegriffen würde, würden ihm die anderen sogleich zu Hilfe eilen. Die bei einer solchen Fehde gemachte Beute sollte in drei Teile geteilt werden. Ein Drittel würde Nikolaus von Arco, das 297) Staatsarchiv Trient, Capsa 30, Nr. 30. 288) Vgi_ H. Voltelini: Die gefälschten Kaiserurkunden der Grafen von Arco, in: MIÖG., 38. Bd. 269) Staatsarchiv Trient, Capsa 30, Nr. 32; B. Bonelli: Notizie III, 2. Teil, S. 90.

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