Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 12. (1959)

WALDSTEIN-WARTENBERG, Berthold: Die Grundherrschaft der Herren von Arco bis zu ihrer Erhebung zur Grafschaft im Jahre 1413

42 Berthold Waldstein-Wartenberg Doch lange sollte sich Ulrich nicht an diesen Herrschaftsrechten er­freuen. Kaum war Bischof Egeno gestorben, als schon sein Nachfolger, der streitlustige Bischof Heinrich die Gastaldien zurückforderte. Wohl hatte er noch zu Beginn des Jahres 1275 die Belehnung seines Vorgängers be­stätigt256 *), doch kaum hatte er mit Meinhard von Tirol Frieden ge­schlossen, als er umso energischer die Gastaldien Judikariens zurückver­langte. Am 2. Jänner 1276 befahl er den an seinem Hof erschienenen Vertretern der Gemeinde Riva, daß die bischöfliche Burg zu Riva, die Sitz des Gastalden war, binnen 15 Tagen zurückzustellen sei, widrigenfalls über die Gemeinde und alle ihre Beamten, gleichgültig welchen Rang sie innehaben, der bischöfliche Bann verhängt würde 230. Ulrich Pancera, der ebenfalls von diesem Befehl bedroht wurde, reagierte heftig, indem er sogleich am 27. Jänner durch Boten Protest einlegen ließ 258 259). Diesmal scheint der Streit noch zu Gunsten Ulrichs beendet worden zu sein, denn am 31. Oktober des gleichen Jahres sehen wir Ulrich als Gastalden einen Prozeß in Riva führen: Einem Bürger dieser Marktgemeinde war vor­geworfen worden, eine Wiese unrechtmäßig erworben zu haben. Da der Beklagte trotz wiederholter Ladung nicht erschien, wurde am 25. November über ihn der Bann der Frondung des Vermögens verhängt, von welchem er sich nur dann befreien konnte, wenn er bis zu einem genannten Termin einen Betrag von 200 Pfund Veroneser Denare erlegt haben würde 25#). Dies ist das einzige Zeugnis über die Ausübung der Gastaldenrechte durch die Arcos. Bereits vier Jahre später, am 20. November 1279 unter­nahm der Bischof einen weiteren Versuch, diese Rechte für sein Bistum wieder zu erlangen 260). In der hier erhobenen Forderung werden außer den genannten Gastaldien auch die der Pfarren Tignale und Nago genannt, deren Erwerbsdatum uns unbekannt ist. Auch diesmal verweigerte Ulrich Pancera die Herausgabe und als über ihn die Exkommunikation verhängt wurde, appellierte er an den Patriarchen von Aquileja261). Er konnte sich jedoch nicht durchsetzen und mußte am 16. September 1281 auf die Ausübung dieses Amtes verzichten 262). In einer diesen Prozeß betreffenden Urkunde werden die Unterbeamten Ulrichs genannt, die für ihn die Gerichtsbarkeit ausübten: Richtern, Vögten, Notaren und Fron­boten (precones) befahl Bischof Heinrich am 31. Jänner 1280, ihre Tätig­keit einzustellen, widrigenfalls sie nicht nur exkommuniziert, sondern auch 250) Arco-Archiv Mantua, Busta 10. 237) Ebda. 258) Ebda. 259) Ebda. 26°) B. Bonelli: Notizie II, S. 616 ff. 261) Mantua, Busta 11. 2«2) Ebda.

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