Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 12. (1959)

PILLICH, Walter: Kunstregesten aus den Hofparteienprotokollen des Obersthofmeisteramtes von 1638–1780

476 Archivberichte Maler Johann Schmid die Stelle, weil dessen Weib als Amme der Kaisers­tochter Erzherzogin Maria Magdalena diente und die Erzherzogin Schmid besonders empfohlen habe. f. 372 rv, 373 r, 374 v, 375 r. 160 1703 März 17, Wien. Dekret (in lateinischer Sprache) für Dominicus Burnacini als kaiserl. Truch­seß. f. 368 r — 369 r. 161 1703 April 19, Wien. Bescheid, daß Johann Schmid, (Maler), die Saaltürhüterstelle verliehen wurde, weil seine Frau als Amme bei der Erzherzogin Maria Magdalena diente und Sch. von ihr dem Kaiser empfohlen wurde. Der Hofkontrollor hat die Besoldungsverordnung für Sch. auszufertigen. (Vgl. nro. 159) f. 375 r. 162 1705 Juni 24, Wien. Vortrag des Obersthofmeisteramtes nach dem Tode Kaiser Leopold I. (gest. 5. Mai 1705) über die Ergänzung des Hofstaates für Kaiser Joseph I., u. a. über die Tapezierer: Der Kaiser hat einen Tapezierer, Peter Quantin, es fehlen noch ein Untertapezierer und ein Tapezierergehilfe. Der Untertape­zierer des hinterlassenen Hofstaates, Ambrosius Puchs, dient jetzt bei der Kaiserinwitwe (Eleonore Magdalena v. d. Pfalz), daher wäre der Ober­tapezierer des hinterlassenen Hofstaates als Untertapezierer anzustellen, wenn er es annimmt. Der bisherige Tapezierergehilfe Johann Igel könnte weiter behalten werden. Res.: Placet. Beim hinterlassenen Hofstaat befindet sich ferner ein Spaliermacher, Johann Trehet. Es wird die Resolution erwartet, ob dieser zu behalten ist. Res.: Der Spaliermacher kann bleiben. Dasselbe gilt von den Hofkünstlern für den Kupferstecher, Jacob Mandl. Res.: Ist zu bestätigen. f. 527 v, 528 r v. 163 1705 Juli 1, Wien. Besoldungen für die aus dem hinterlassenen Hofstaat Kaiser Leopold I. in den Hofstaat Kaiser Joseph J. übernommenen Bedienten. Der Kaiser behält mit gleicher Besoldung und in gleicher Stellung Jacob Mandl, Kupferstecher, und Johann Jgel, Tapezierergehilfe. Die diesbezügliche Verordnung hat an das Hofzahlamt zu ergehen. f. 532 v, 533 r. 164 Dezember 15, Wien. Matthias Kremei, Diamantbohrer, vom Kaiser mit jährlich 300 Gulden Be­soldung unter den Bedingungen des Originaldekretes aufgenommen. Die diesbezügliche Verordnung hat der Hofkontrollor an das Hofzahlamt aus­zufertigen. f. 572 r v. 165 1705 Dezember 24, Wien. Kaiserl. Dekret für Johann Bernhard Fischer von Erlach, Hofarchitekt, zum Oberinspektor über Schönbrunn und alle kaiserl. Hof- und Lustgebäude. Der Kaiser hat wegen der vielen Dienste es als notwendig empfunden, F. als einen guten, in der Architektur wohl erfahrenen Mann, die erforder­liche tägliche Aufsicht und Oberinspektion nicht nur über das Lusthaus zu Schönbrunn, sondern auch über alle anderen kaiserl. Lust- und Hof- gebäude zu übertragen. F. hat dazu die guten Qualitäten und ist die Kapa­zität, die die vortrefflichen Kenntnisse und Erfahrung in der Architektur besitzt, die allgemein bekannt sind. Er hat bei dieser Oberaufsicht mit Fleiß des Kaisers Dienst und Nutzen zu beobachten und bezüglich der ferneren

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