Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 12. (1959)
PILLICH, Walter: Kunstregesten aus den Hofparteienprotokollen des Obersthofmeisteramtes von 1638–1780
470 Archivberichte der (siehe nro. 129), durch das Oberstkämmereramt beigelegt habe und daß in Zukunft solche Eingriffe des Oberstkämmereramtes in die Kompetenz des ersten Hofamtes des Kaisers unterbleiben werden. — f. 148 v. 131 1693 Oktober 3. Pietro Fernandez Brunetti, kaiserl. Schatzmeister, um Verordnung des Adjutums von 200 Gulden. B. bittet, daß ihm seine Verordnung nicht nur auf die jährliche Besoldung von 200 Gulden, sondern auch auf das Adjutum von 200 Gulden, ebenso wie seinen Amtsvorgängern, jedoch ohne Abzug des ersten Quartals, verschrieben werden. Bescheid: Auf Befehl des Kaisers bewilligt. f. 193 r v. 132 1693 November 5. Petro Fernandez Brunette, kaiserl. Schatzmeister, um Erhöhung des wöchentlichen Kostgeldes auf 6 Gulden. B. hat jährlich 400 Gulden Hofbesoldung und wöchentlich 5 Gulden Kostgeld und bittet, ihm ebenso wie seinem Amtsvorgänger, dem verstorbenen Schatzmeister (David) Dorst (Dorsch), wöchentlich 6 Gulden Kostgeld zu gewähren. Gutachten: Der Hofkontrollor berichtet, daß Dorsch zwar wöchentlich 6 Gulden Kostgeld, jedoch nicht als Schatzmeister, sondern als Kammerdiener erhielt. 6 Gulden bekam Dorsch auch, als er Schatzmeister wurde. Das verordnete Kostgeld für einen Schatzmeister betrug 5 Gulden, die auch alle früheren Schatzmeister erhielten. Dagegen meldet B., daß die früheren Schatzmeister (Hans Georg) Ladner „das Ballhauß täglich zu 1 Gulden“' und Dorsch eine Pension von 500 Gulden von der Geheimen Kammer genossen, was er jedoch nicht habe und daher um 1 Gulden Kostgelderhöhung wöchentlich, auch mit Rücksicht auf die schweren teueren Zeiten bittet. Res.: Obwohl die Erhöhung von Besoldungen und Kostgeldern konsequent zu vermeiden ist, werde B. die Erhöhung gewährt, weil diese jährlich nur 52 Gulden ausmache. Insbesondere auch, weil B. den Vorteil des Ballhauses, den seine Amtsvorgänger hatten, nicht genießen könne. Bescheid: Auf Befehl des Kaisers erhält B. wöchentlich 6 Gulden Kostgeld, jedoch ohne Konsequenz für seinen Nachfolger, wovon der Hofkontrollor verständigt wird. (Vgl. die nro. 69 u. 105) f. 207 r v, 208 r. 133 1693 Dezember 9. Pietro Fernandez Brunette, kaiserl. Schatzmeister, erhält mit kaiserl. Bewilligung zu dem verordneten Kostgeld von wöchentlich 5 Gulden künftig noch einen Gulden dazu und zwar seit B. Kostgeld bezogen hat, worüber der Hofkontrollor Bescheid erhält. f. 210 v. 134 169U Jänner 13. Vortrag des Obersthofmeisteramtes über den entlassenen Kapellengehilfen bei Erzherzog Carl, Johann Stampfer. ... Johann Bartholomae Auchter, Kapellenbedienter in der Neuen Burg (zu Wien); diente früher 14 Jahre in der kaiserl. Kunstkammer beim verstorbenen (kaiserl. Kunstkammerinspektor Johann Anton van der) Bohr, scheint ein stiller, ehrbarer Mensch zu sein und hat auf kaiserl. Befehl am 20. Juli 1689 ein Dekret für eine künftig’e bessere Verwendung erhalten. Stampfer könnte durch Auchter ersetzt werden, wobei dessen Besoldung und Hoftafel erspart würde, weil wenn „keine frembde Herrschaften hier sein“, er auch seine jetzige Funktion weiter versehen könne. Res.: Obwohl die Stelle Stampfers dem vorgeschlagenen Auchter verliehen werden könnte, erhält der Kammerheizerjunge den Posten. f. 233 r, v.