Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 12. (1959)

WALDSTEIN-WARTENBERG, Berthold: Die Grundherrschaft der Herren von Arco bis zu ihrer Erhebung zur Grafschaft im Jahre 1413

Die Grundherrschaft der Herren von Arco 31 Arco in privat- und strafrechtlichen Belangen zu untersuchen, sondern auch die geforderten Dienste regelmäßig im gleichen Ausmaß, wie diese von ihren verstorbenen Angehörigen geleistet wurden, zu verrichten. Bei der Übertragung einer Erbschaft mußte in der Regel auch eine einmalige Leistung an den Grundherrn entrichtet werden, deren Höhe verschieden war. Als am 1. Dezember 1214 Agnes die bäuerliche Wirtschaft ihres Vaters erbte, schloß sie mit Mabilia von Arco einen neuen Pacht­vertrag ab. Sie erhielt die Investitur, mußte aber dafür 20 Denare bezah­len186). Eine ähnliche Leistung wurde auch erbracht, wenn ein neuer Pachtvertrag abgeschlossen wurde. Neben den Geldbeträgen erscheinen auch Naturalien 180. Die ersten uns bekannten Pachtverträge beinhalten die Erbpacht. Seit dem Ende des 13. Jhd. erscheint auch die Zeitpacht, wobei Termine von 1 bis 25 Jahre vereinbart werden 188). Alle diese Verträge enthalten fixe Zinsbeträge entweder in Naturalien oder in Geld. Die beginnende wirt­schaftliche Notlage an der Wende des 13. zum 14. Jhd. dürfte die Herren von Arco bestimmt haben, auch auf ihrer Grundherrschaft die Halbpacht einzuführen. Der erste uns bekannte Vertrag dieser Art stammt aus dem Jahre 1321 189). Leider kennen wir die Größe der einzelnen Bauerngüter nicht Aus der bereits genannten Urkunde des Jahres 1279 erfahren wir, daß Alena von Fiave einen Bauernhof mit sechs Feldern besaß, ohne daß das Ausmaß dieser Besitzungen angegeben wird. Eine Vorstellung über die Größen­verhältnisse eines solchen Bauernhofes kann man sich machen, wenn man das uns erhaltene Inventar einer Verlassenschaft eines Bauern aus Beseno aus der Mitte des 13. Jhd. zur Hand nimmt190). Dieser Bauer, der im Tal 15 Felder und drei am Hochplateau besaß, hinterließ seinen Erben 1 Och­sen, 1 Kuh, 1 Schwein und 40 Galeten Getreide. An Hausinventar werden nur zwei Betten genannt. Da in der Regel die Viehhaltung im Verhältnis zu den Feldern steht, kann angenommen werden, daß die Felder dieses Bauern ein Ausmaß von ca. 2y2 Hektar hatten. In den Besitzbeschreibungen werden die Grundstücke mit „pecia“ bezeichnet191). Wie groß diese Stücke waren, läßt sich nicht feststellen. 1302 heißt es in einer Erbleihkunde des Trentino „... de duabus peciis terre et debent esse duo iugera“ 192). Es ist allerdings fraglich, ob jede „pecia“ mit einem Joch gleichzusetzen ist. 1356 wird die Größe einer 186) Ebda, Busta 9. 181) Käs: 1291 (Busta 10); Kapaune: 1312 (Busta 11); Pfeffer: 1315 (Busta 11). iss) 1321 = 25 Jahre, Busta 11. 189) Ebda. 19°) H. Voltelini: Notariatsimbreviaturen I, Nr. 477 b. 191) Z. B. una pecia terrae aratoriae usw. 192) Erwähnt bei Wopfner: Erbleihe, S. 33.

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