Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 11. (1958)
BLAAS, Richard: Das kaiserliche Auditoriat bei der Sacra Rota Romana
78 Richard Blaas dem ganzen Gutachten der Reichshofräte gewinnt man den Eindruck, daß sie ziemlich ratlos der Neubesetzung des Rotapostens gegenüberstanden und die Entscheidung lieber dem Kaiser selbst zuschoben, zumal man offenbar mit den beiden letzten kaiserlichen Auditoren nicht sonderlich viel Ehre am römischen Hof geerntet hatte und das Mißgeschick des Auditors Motmann und die nicht sehr erfolgreiche Amtsführung Peutingers * 162) das kaiserliche Auditoriat einigermaßen in Mißkredit gebracht hatten. Der Reichshofrat wollte offenbar das Odium einer neuerlichen Fehlbesetzung nicht auf sich laden und ließ mit einem sehr vagen Entschließungsantrag die Entscheidung offen. Diese wurde vom Kaiser offenbar nach weiteren mündlichen Beratungen unter Beiseiteschiebung aller bisher genannten Kandidaten getroffen: conclusit Majestas Sua in personam Dom. Cons. Imp. Aulici a Lindenspur163). Das Dekret für die Ernennung des Reichshofrates Dr. Georg Ludwig von Lindenspühr liegt im Konzept vor164). Es bringt das kaiserliche Ernennungsrecht ganz klar und eindeutig zum Ausdruck Cum Sacrae Caesareae Majestati Domino nostro clementissimo per obitum Auditoris Rotae Romanae Christophoro Peutingeri jus competat alium ülius loco, qui oneri isti f er endo par sit et qualitatis eminenti illa functione dignus adferat, Summo Pontifici nominari. Das Ernennungsdekret ist vom 8. Januar 1657 datiert, die Besiegelung ist vorgemerkt, diese Eintragung später aber durchgestrichen worden, weil es nicht ausgefertigt wurde. Die Gründe für die Verzögerung der Ausfertigung dürften wohl darin zu suchen sein, daß sich der neuemannte kaiserliche Auditor noch nicht schlüssig war, ob er die Berufung annehmen sollte. Es scheint nicht, daß er sich um das Amt beworben hat, sein Name taucht in keiner der vielen Bittschriften, in keinem Empfehlungsschreiben und in keinem Gutachten auf. Der Tod Kaiser Ferdinands III. am 2. April 1657 hätte auf jeden Fall eine Neuausfertigung des Emennungsdekretes durch Kaiser Leopold I. notwendig gemacht, wenn nicht überhaupt eine neue Verhandlung bezüglich der Besetzung dtes Auditoriats. Der aussichtsreichste Gegenkandidat Johann Emerix, der bereits im Februar 1657 von der Ernennung des Lindenspühr erfahren hatte, beeilte sich, dem kaiserlichen geheimen Rat Walderode für dessen Bemühungen um seine Person zu danken165). Er hatte sich damit abgefunden, daß seine P. Generalis Societatis für den Emerix sehr eyfrig und eine consideration meri- tirt: ob auch zwar der Duca de Terra Nova Euer kais. Maj. Selbsten den Emerix recomendirt, worauff man billich eine grosse reflexion gemacht: nachdem aber derselbe, re sonder zweiffels melius considerata denselben für diffident haltet: und dieß nun das fümembste requisitum ist, mit welchem der denominandus versehen sein muß, so will denen gehors. Rüthen bedenckhlich fallen, denselben zue der praetendirten stelle vorzueschlagen. 162) Ebenda, sonderlich für dießmahl, da klar und unverholen gesagt und geklagt wirdt, daß der letzt Verstorbene sehr schlecht qualificirt geweßen. les) 1. c. Gutachten. Lectum in consilio secreto die 8 Jan. A. 1657. 184) 1. c. 165) 1. c. Emerix an Walderode ddo. Rom, 10. Febr. 1657.