Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 11. (1958)

BLAAS, Richard: Das kaiserliche Auditoriat bei der Sacra Rota Romana

60 Richard Blaas wie das Schreiben des Erzkanzlers des Reiches an den Kaiser gezeigt hat, noch keineswegs zu einer allgemein bekannten Prärogative des Reiches geworden und so war die Besetzungsfrage noch verhältnismäßig rasch und einfach zu lösen. Das änderte sich aber bald und im beginnenden 17. Jh. mehren sich von einem zum anderen Male die Bewerber um dieses hohe Richteramt, der Kampf um diese einträgliche und angesehene Stelle wird schärfer, die Kompetenten hartnäckiger, die Protektoren der einzelnen Kandidaten hochstehender und einflußreicher und die Auswahl daher immer schwieriger, so daß der Reichshofrat zu eigenen Kommissions­sitzungen zusammentreten muß, in denen die eingelaufenen Ansuchen und Empfehlungsschreiben geprüft, die Qualifikation der einzelnen Kandidaten gegeneinander abgewogen und das so erarbeitete Gutachten dem Kaiser in eigenen Vorträgen unterbreitet werden muß. In diesen langwierigen Ver­handlungen wird immer deutlicher und eindringlicher der nationale Cha­rakter dieses Amtes hervorgehoben und Verwahrung eingelegt gegen das Eindringen des in Rom übermächtigen flämischen, vor allem Lütticher- Elementes. Eine parallele Entwicklung bietet die Geschichte der deutschen Nationalstiftung der Anima, an der ebenfalls im 17. Jh. das niederdeutsche und belgische Element überwog, was zu Unstimmigkeiten und Schwierig­keiten führte. Diese Parallelität in der Entwicklung des kaiserlichen Audi- toriates und den Geschicken der deutschen Bruderschaft in Rom ergibt sich ganz logisch aus der Tatsache, daß die kaiserlichen Auditoren, die von jeher schon ein gewichtiges Wort bei der Leitung der Anima zu spre­chen hatten, immer häufiger als die eigentlichen Vorsteher dieser National­stiftung anzusehen sind, bis dann von 1700 ab fast nur noch Auditoren der Rota die Vorstehung inne haben und diese zu einem von den kaiser­lichen Auditoren der Rota beanspruchten Privileg wird 95). Auffallend ist ferner, daß auch noch im ganzen 17. Jh. kein Österreicher — Österreich im Sinne der alten Erblande — das kaiserliche Auditoriat bekleidete, während es dann im 18. Jh. beinahe ihre ausschließliche Domäne wird. Der Auditor Ortenberg, der am 24. November 1610 zum Bischof von Arras ernannt worden war96), versuchte noch vor seinem Abgang aus Rom, die Nachfolge zu klären, da er bereits von mehreren Bewerbungen Kenntnis hatte. In einem an den kaiserlichen Rat und Sekretär der lateini­schen Expedition der Reichskanzlei, Dr. Johann Anton Barvitius, mit dem 95) Schmidlin, Anima, S. 617 ff.; Schneider, Rota a. a. O., S. 100, Anm. 3. 9e) Eubel, Hierarchia Catholica vol. IV. pag. 99. Ortenberg starb in Arras am 23. Mai 1626 (Eubel, a. a. O., Anm. 4). Welcher Wertschätzung Ortenberg sich an der Kurie erfreute, geht aus einem Breve hervor, das Papst Klemens VIII. zu seinen Gunsten nach Köln, Trier, an den Herzog von Cleve und den Nuntius 1605 abschickte und in dem es auf Ortenberg bezüglich heißt: „Nichts entspricht offenbar der Billigkeit sosehr, als daß diejenigen, welche Tag und Nacht der heiligen römischen Kirche dienen und in dieser Beschäftigung sich im Schweiße ihres Angesichtes abmühen, mit den reichsten Privilegien belohnt werden“. (Wiedergegeben bei Schmidlin, Anima, S. 474.)

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