Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 11. (1958)

MARX, Julius: Die amtlichen Verbotslisten. Neue Beiträge zur Geschichte der österreichischen Zensur im Vormärz

464 Julius Marx Abschließend läßt sich sagen, daß der Inhalt der eben besprochenen 18 Verzeichnisse di© Ausführungen der vorgängigen Arbeit177) ergänzt und unterstreicht, sie aber in keinem Punkte aibändert, weshalb auf eine ins Einzelne gehende Besprechung berechtigter Weise verzichtet werden kann. Von den sechs anderen fehlenden Listen178) sind die letzten fünf auch in den erwähnten Kolowratakten enthalten. Wir finden in ihnen sechs Beschlagnahmen, zwei Schedenverweigerungen, hundert Verbote und 36 nicht erlaubte Manuskripte179). Von den angeführten Werken sollen nur ein paar als Ergänzung gebracht werden. 37 III/2 ent­hält von Heinrich Heine „Der Salon“, 3. Bd. Hamburg 1837, und dazu von ihm, als Vorrede zu diesem Titel angekündigt, „Über den Denunzianten“, seine bekannte Abrechnung mit Wolfgang Menzel180); unter erga schedam ist Dr. W. Zimmermann, Prinz Eugen und sein Zeitalter. 1. Heft, Stutt­gart 1837 181). Die Liste 42 III/l weist mit vier damnatur die geringste Verbotszahl auf, ein Verbot bezieht sich auf ein Lied; unter erga schedam sind hier die 1841 bei Cotta in Stuttgart verlegten „Gedichte“ Lenaus, die „Süddeutsche Buchhändlerzeitung“ 1842, Nr. 4 und „Deutsche Xenien aus und für Ungarn“, Leipzig 1842, enthalten. In der Liste 44 IV/2 finden wir unter den zehn Verboten ein Werk von Friedrich Rückert, desgleichen „Kirdzali“ und „Wernyhora“ des Exilpolen Czaikowski neben „Metter­nich“, Leipzig 1844, Reclam, während auf „Portfolio eines Österreichers“ die Scheden verweigert wurden; Platens Gesammelte Werke, die unter den Manuskripten — Cotta hatte sie wohl vor der Ausgabe zensurieren las­sen — geführt wurden, erhielten erga schedam. 46 X/2 weist neben vier Beschlagnahmen noch zwanzig Verbote auf Bücher, vier auf Zeitschriften — von den „Grenzboten“ gleich zwei Hefte — auf. Erwähnenswert sind hier noch die beiden französischen Schriften über Rothschild, eine davon ist auch in einer deutschen Übersetzung vorhanden. In den beiden Halb­monatslisten 47 1/1 und 47 IX/1 ist nur je eine Beschlagnahme bemerkens­177) Vgl. Anm. 1. 178) Vgl. Anm. 165. 179) M.K.A.: vgl. Anm. 2. — Beschlagnahme: Marx, Vormärzl. österr. Zensur, Wiener Geschichtsbl., 1956, 1. Heft, S. 20. — Die „Consistorialsakten de anno 1842“ enthalten auch 41 XII/1, dagegen liegt 42 XII/1 im nächsten Jahr. Faszikel „de anno 1847“ enthält auch 48 1/2. In der Liste 37 VIII/2 fehlen die Manuskripte, hingegen umfaßt hier erga schedam 4y2 Seiten! 18°) Vgl. Anm. 151. — Glossy, I, S. 113. — Stern, a. a. O., S. 32. 181) Der Untertitel lautet: Nach den vorzüglichsten Quellen, besonders nach des Prinzen hinterlassenen politischen Schriften. — Vier weitere Hefte, bei Liesching erschienen, sind unter Erga schedam in folgenden Listen: 37 IX/1, 38 1/1, II/l, IV/1. — In der Prinz Eugen-Bibliographie von Bruno Böhm ist das Werk unter Nr. 835, S. 74, angeführt; es beruht auf der Sartorischen Fälschung (ebd., Nr. 610, S. 53). Der zitierte Akt des Fasz. 79 ist demnach richtig ein­gelegt, die Angabe bei Marx, Zensur d. Kanzl. Mett., S. 206 f., Fußnote 116, ist darnach zu berichtigen.

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