Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 11. (1958)

MARX, Julius: Die amtlichen Verbotslisten. Neue Beiträge zur Geschichte der österreichischen Zensur im Vormärz

462 Julius Marx erwähnten Veröffentlichung Dahlmanns (38 IV/1) ist „Jakob Grimm über seine Entlassung“ zu stellen171). Manuskripte sind 165 angeführt, darunter eines in polnischer Sprache, bei dem es heißt / NB. Ist als Musikstück mit Damnatur erledigt/; auch einige erga schedam finden sich unter ihnen. Die Listen wurden ziemlich rasch ausgefertigt, was ja verständlich ist, weil man die Verbote tunlichst schnell den unterschiedlichen Zensur­stellen zur Kenntnis bringen mußte. Es kam darum mehrfach zu Irr- tümern, auch Nachträge wurden nötig, es gab nachträgliche Verbote. Ebenso zeigt es sich wieder, daß die Schreiber die Fremdsprachen nicht beherrschten; manche Fehler mögen allerdings die Lithographen ver­schuldet haben 172). Bei den Autoren überwiegen begreiflicherweise die Deutschen weitaus, vertreten ist, was damals Rang und Namen hatte. Herausgehoben seien bloß einige sehr verschiedenartige Werke. Lessing, Sämtliche Schrif­ten (38 V/2 und VI/1) erhielten erga schedam, „Meyers Universum, ein be­lehrendes Bilderwerk für alle Stände“, Hildburghausen—New York (in Wien bei E. Schaumburg u. Co.), wurde mit vier Lieferungen des vierten Bandes auf damnatur gesetzt „und hat dieses Verbot nach den bestehenden C e ns u r v o r s c h r i f t en nunmehr für die ganze Auflage dieses Bilderwerkes zu gelten“ (38 V/l). Verboten wurden vor allem Schriften der Dichter des einstigen „Jungen Deutschlands“ aber auch Platen und Chamisso finden sich wieder. Karl Beck, Nächte. Gepanzerte Lieder; Leipzig 1838 (38 1/2), und Uffo Horn, Nikolaus Lenau, seine Ansichten und Tendenzen mit besonderer Hindeu­tung auf sein neuestes Werk „Savonarola“. Offenes Schreiben an Karl Gutzkow. Hamburg 1838 (38 VII/2), beides Veröffentlichungen ausgewan- derter Österreicher, stehen unter den Verboten. Von den im Vaterlande verbliebenen Österreichern sind Arbeiten in den Manuskripten enthalten; zu nennen wären unter anderem Ignaz Castelli, Johann Nepomuk Vogl173 * 17), Johann Gabriel Seidl, Friedrich Kaiser und Adolf Ritter von Tschabusehnigg. Von Saphir ist eine Novel­lensammlung, die 1838 in München erschienen war, verboten worden sei: Wilh. Schäfer, Anton der Gute ..., eine Schrift, deren Erscheinungsjahr 1836, die e b d., Fußnote 75, S. 193, ausgesprochene Vermutung bestätigt. 171) Ebd., S. 193: Dahlmann. Grimms Werk erschien bei Schweighäuser in Basel (38 VI/1). Ebd., S. 219: Dr. Karl Hermann Scheidler, Über die Idee der Universität und ihre Stellung zur Staatsgewalt. Nebst einer einleitenden Abhandlung über die Bedeutung der Cöllner und Göttinger Amtsentsetzungen für die Staatsfragen der Gegenwart. Jena 1838, Hochhäuser (in 38 VIII/1 irr­tümlich unter erga schedam geführt, aber mit damnatur erledigt). 172) Irrtümer: vgl. Anm. 169; ein erlaubtes Manuskript wurde als nicht erlaubt geführt (38 VII/2 berichtigt in IX/1). Musikstück: Piesn i piosneczki narodowe ... (38 IV/1). 17S) In Marx, Verbotslisten, Fußnote 51, S. 167, ist Vogl irrtümlich als Zensor bezeichnet worden, was er nie war.

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