Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 11. (1958)

MARX, Julius: Die amtlichen Verbotslisten. Neue Beiträge zur Geschichte der österreichischen Zensur im Vormärz

422 Julius Marx schließlich heißt es : 25 1/1, Nr. 199: Bol lé: Die Grazien. Zeitschrift. Ist ein für allemahl außer Curs gesetzt 36 37 38). „Außer Kurs setzen“ war gleichbedeutend mit „damnatur nec erga sche- dam“. Um eine Zeitung oder Zeitschrift völlig auszuschließen, hätte es genügt, sie aus dem Posttarif, dem Verzeichnis der zum Bezüge zugelas­senen Blätter, zu streichen, was in den Verbotslisten nicht vermerkt wurde. Dies hatte beispielsweise Sedlnitzky im Sinne, wenn er 1846 die „Deutsche Pariser Zeitung“ ein gänzlich außer Kurs gesetztes Blatt nennt37). Indes waren in dieser Zeit Streichungen von Zeitungen und Schedenverbote so häufig, daß eben auch der Sprachgebrauch nicht so wörtlich zu nehmen ist wie 1825, wo solche Dinge noch Einzelfälle bildeten. Keinerlei Zweifel gibt es jedoch bei dem zweiten Stück: 28 II/l, Nr. 273. Nachtrag zu den im Aus lande erschie­nenen verbotenen Werken: Versuch, die Mißverständnisse zu heben, welche zwischen dem Könige von England und dem Herzoge von Braunschweig durch den Grafen Emst von Münster herbeigeführt worden, von einem Privatmanne/: Witt-Döring:/ aus ofiziellen Quellen. Hamburg 1828. bei Hofmann und Comp.38). Damnatur nec erga s c h e d a m. Das dritte Stück ist dadurch wichtig, daß es erstmals eine Beschlag­nahme und Vertilgung aktenmäßig festhält: Bollé /J. v./ geführt, er ist demnach (vgl. Anm. 33) als Herausgeber zu betrachten. Angaben über ihn oder seine Werke oder über die Zeitschrift sind in keinem biographischen Werke zu finden, doch besitzt die Wiener Stadtbiblio­thek ein Buch, in dem er sich als „königl. baierischen Rittmeister ä la suite etc.“ bezeichnet. 36) S t.-A., M.A.K., Z. 1153 ex 1839; Punkt XVII. der Vorschläge des Revisionsamtes erklärt, „außer Kurs setzen“ = damnatur nec erga schedam; dazu vgl. W i e s n e r, a. a. O., S. 346 f. und Marx, Die amtl. Verbotslisten, S. 156, 158 (38 XI/2). 37) S t.-A., F. 64; Sedlnitzky vom 27. Okt. 1846. 38) Dazu 28 1/1, Nr. 271, damnatur: „Widerlegung der ehrenrührigen Be­schuldigungen des Herzogs von Braunschweig gegen seinen Vormund. Neue unveränderte Auflage. Hannover 1827. Hahn“. Zum Streit Hannover-Braun- schweig vgl. A. Stern, Geschichte Europas seit den Verträgen von 1815 bis zum Frankfurter Frieden von 1871; 3. Bd., Berlin 1901; S. 243 ff., besonders S. 246. — Wit-Döring: Briefe an Cotta. Das Zeitalter der Restauration 1815—1832; herausg. v. H. Schiller, Stuttgart-Berlin 1927; S. 160 f., 224 ff. (zur Schrift S. 229 u. Fußnote 42), 278 f., ferner K. Glossy, Literarische Geheimberichte aus dem Vormärz, Separatabdruck aus dem Jahrbuch der Grill­parzer-Gesellschaft, Jahrg. XXI—XXIII., Wien 1912; Anm., S. 61; (Diese Arbeit besteht aus Einleitung, Teil I und II, Anmerkungen; sie werden ferner­hin abgekürzt zitiert: E., I., II., Anm.).

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