Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 11. (1958)

JUHÁSZ, Koloman: Jesuiten im Banat (1718–1773). Ein Beitrag zur Kulturgeschichte des Temesvarer Banats

214 Koloman Juhász Außer den Katecheten unterrichtete nur ein Professor in den simultanen Klassen. Der Bischof von Csanád, Graf Engl, berichtet 1760 der Wiener Hofkammer, daß in der Temesvarer Latein-Schule ein einziger Professor den Unterricht für vier Klassen und in einem ein­zigen Schulsaale versehe17). Die Kaiserin beauftragte auf den Vor­schlag der Temesvarer Landes-Administration den Jesuiten-Provinzial, daß er wenigstens zwei Professoren und zwei Schulsäle zur Verfügung stelle18). Der P. Superior erklärte sich bereit (1762), dieser Verordnung zu entsprechen, doch bat er für den zweiten Professor um ein Gehalt, denn die übliche Jahres-Dotation (2280 Gulden), die das Missionshaus genoß, wurde für fünf Mitglieder angewiesen und sie wären zusammen schon acht Patres. Dieses Gesuch wurde ebenfalls der Temesvarer Administration übersendet. Diese aber beantragte, nicht nur einen zwei­ten, sondern auch einen dritten Professor möge die Gesellschaft Jesu stellen zum Unterricht der Poesis und der Rhetorik, und zwar ohne besondere Dotierung, denn das Einkommen der Temesvarer Pfarre decke diese Auslagen; in Temesvár wohnten zahlreiche Administrationsbeamte, für die es ein großer Nachteil sei, wenn sie ihre Söhne nach Absolvie­rung der Syntaxis in die Fremde zu schicken genötigt wären; gegen­wärtig besuchten 36 Schüler die vier Klassen. Die Angelegenheit kam jetzt zur Ministerial-Banco-Deputation. Diese Hof-Behörde war der Mei­nung, daß in Temesvár, in der „Hauptstadt eines ganzen Landes“, nicht nur für den Unterricht der Rhetorik und der Poesis, sondern auch für den Vortrag der Philosophie zu sorgen wäre. In diesem Sinne schrieb daher die Kaiserin: „Es wäre sogar wünschenswert, daß dort auch ein Professor für Recht und Wirtschaftswissenschaften angestellt werde, denn von der Pflege der Wissenschaften hänge die Bildung des ganzen Landes ab, so daß in der Zukunft auch dies zu beachten ist. Was die Theologie und das Kirchenrecht anbelangt, so ist dies auch ohne Anspruchnahme meines Ärars durchführbar, wenn die dortigen Dom­kapitulare dieser Aufgabe sich widmeten, welche ihrem Berufe ganz entspricht.“ Doch dieser schöne Plan wurde nicht verwirklicht. Die Temes­varer Administration nahm das Reskript mit Dank zur Kenntnis, be­17) „Was die vier anbefohlenen Schulen zu Temesvár betrifft, dociert solche ein Pater in einem Zimmer, welcher zugleich in Parochialibus et Cura animarum gebraucht wird. Ung. Reichsarchiv Budapest. Ärarische Abteilung: Schriften der Temesvarer Landes-Administration (1760). ls) „Zumahlen aber dem Instituto gemäßer, auch der lernenden Jugend nuzbarer sein dürfte, soferne die Docierung sothaner vier Schulen in behöriger Abtheilung vorgenommen werden sollte; als wollen Euer Ehrwürden die Ein­leitung dahin treffen, womit künftighin zu Tradierung wiederholtbesagter vier Schulen zu Temesvár wenigstens zwei Magistri oder Professores, auch zwei abgesonderte Zimmer bestimmt sein und bleiben mögen.“ E. F i n á c z y, Adalékok a temesvári kath. gymnasium történetéhez (Beiträge zur Gesch. des Temesvarer kath. Gymnasiums). In: Századok 1901, 354.

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