Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 10. (1957)
BONACKER, Wilhelm: Leben und Werk des österreichischen Militärkartographen Cyriak Blödner (1672–1733)
118 Wilhelm Bonacker det, die bereits in den Karten Nr. 14 und 19 auftritt. Rot sind die Poststraßen hervorgehoben, die Postorte durch ein Posthorn auf gezeigt; für alle übrigen Straßenzüge findet braun Anwendung. Sümpfe werden, ohne Zuhilfenahme eines Grundtons, in der uns vertrauten Signatur des Meßtischblattes zurückhaltend in braun dargestellt. Wälder sind, unter Verwendung eines grünen Untergrundes, in braun durch zarte Zeichen, denen erstmals begegnet wird, deutlich gemacht (vgl. Taf. IV). Das Gebirge ist grau in bogenförmigen Strichen wiedergegeben nach dem Prinzip: je höher, desto gestreckter in der Form, wobei die Mittelfalten besonders hart herausgearbeitet erscheinen. In niederen Lagen treten auch Baumstrunk ähnliche Gebilde auf. Der Bergfuß wird durch eine graue Linie angedeutet. Geringe Geländebewegungen sind mehr flächenhaft behandelt (vgl. Taf. IV), vermitteln aber einen plastischen Eindruck. Befestigungen, Erdwälle und Truppenstellungen sind eingetragen; Marschwege blieben hier unberücksichtigt. Zu einer abträglichen Beurteilung dieser Landtafel gelangte F. Gre n- acher. Nach unserem Basler Freund lasse diese „Detailzeichnung“ nichts „mehr von der künstlerisch veranlagten Hand“ Blödner’s erkennen; an ihr — die signiert ist (sic) — hätten Zeichner gewirkt, „die dem Manierismus erlagen“. Als „einzigen Vorzug“ könne diese Karte gegenüber der Nr. 16 eine „bessere Übersicht buchen“. Indes, die Berge, die B. in der ersten Fassung „möglichst naturgetreu ,pinselgeschummert“ aus der Vogelschau“ dargestellt habe, seien „wieder zu Maulwurfshügeln“ und „höhere Gebirge zu Kulissenlandschaften“ geworden. Ja, „der individuelle Grundriß größerer Ortschaften und Städte“ sei sogar „in eine konventionelle nichtssagende Umrißzeichnung zurück“ gefallen660). Soweit Grenadier, mit dem wir keine wissenschaftliche Fehde auszutragen wünschen. Was zu dieser Karte im Einzelnen und im Rahmen des Gesamtwerkes zu sagen war, wurde vorgebracht oder wird in den Abschnitten B, 6 und 7, offen gelegt. Aufgrund einer Zuschrift Grenadier's, und der Einsichtnahme in Ausschnitte der Karten Nr. 16 und 33, gelangte auch W. Pfeiffer zu der Auffassung, daß B. „wohl der geistige, aber nicht mehr der faktische Urheber'’ dieser Landkarte gewesen sein dürfte, da sie die „darstellerische Qualität des ersten Werkes (Nr. 16) nicht mehr erreicht“ habe ,iSl1). Wird die Urteilsfindung, wie hier, aus dem Vergleich der beiden Teilstücke erhalten, so kann in der Tat der Eindruck entstehen, daß an beiden Karten nicht die gleiche Hand wirksam gewesen sein kann. Doch, der Schein trügt, macht deutlich, daß eine Bewertung von Karten eines solch großen Umfanges, allein aus dem abwägenden Vergleich kleinerer Ausschnitte, nicht auf sicheren Füßen steht, ja zu Fehlschlüssen führen kann. Bei amtlichen Routinekarten, die in allen Blättern eine übereinstimmende, genormte Darstellung aufweisen, ist ein solches Vorgehen zulässig, gegeben, nicht aber hier, wo es sich um zwei durchaus selbständige, große Manuskriptkarten handelt, innerhalb derer verschiedene, selbst örtlich wechselnde Methoden der Darstellung der Oberflächenformen zur Anwendung gelangten. 66c) \y. Pfeiffer: Das einstige Oberamt Kirchheim in den Kartenwerken um 1700. Neue Forschungsergebnisse über das Leben des Kirchheimer Kartographen Cyriakus Bloedner. (Teckbote Nr. 189, vom 17. 8. 1957). 66d) Ebenda.