Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 10. (1957)
ENGEL-JANOSI, Friedrich: Die Beziehungen zwischen Österreich-Ungarn und dem Vatikan von der Einnahme Roms bis zum Tode Pius IX.
332 Friedrich Engel-Janosi weigert hatte, nun Gesetz werden sollte. Durch beide Regelungen würde das Leben der Kirche in Österreich schwer geschädigt werden. Pius IX. wandte sich an Graf Paar: „Mr. l’Ambassadeur, je me recommande; ich bitte Sie, meine Befürchtungen der k. k. Regierung zu übermitteln; ich würde gezwungen sein, meine Stimme vor der Welt zu erheben; es wäre mir dies überaus schmerzlich. Man kennt meine tiefe und aufrichtige Zuneigung für Seine kaiserliche und königliche Majestät ... Warum mich vor eine solche schwere Wahl stellen. Je me recommande, Mr. 1’Ambassadeur; seien Sie der Dolmetscher meiner Befürchtungen ..Die Befürchtungen des Papstes erwiesen sich in diesem Fall als unbegründet; Kaiser Franz Joseph blieb fest; die kaiserliche Sanktion blieb dem Klostergesetz versagt; aber es dauerte noch ein Jahr, bis sich der Papst beruhigt fühlte46). An der Kurie im allgemeinen währte das Mißtrauen gegen die Habsburgermonarchie fort; es wurde nicht verringert dadurch, daß der Erzbischof von Wien, der Kardinal Rauscher nach dessen Tode am 24. November 1875 folgte, am Vatikan des Josephinismus verdächtig erschien; es wurde vermehrt durch den Tod des Kardinals Antonelli: dem neuen Staatssekretär Simeoni fehlten die jahrzehntelangen Erfahrungen, fehlten die vielen und schweren Erlebnisse seines Vorgängers. Es war nicht zu verwundern, wenn Paar nun nach 38jähriger Wirkungszeit Antonellis von dem „leider zu früh verstorbenen Kardinal“ sprach48). Das Mißtrauen gegen die Donaumonarchie kam eben in persönlichen Fragen wie den Kardinalsernennungen zum Vorschein; sie wurden seit 1870 nur selten und wie widerwillig vorgenommen; es fiel Antonelli nicht schwer, darauf hinzuweisen, daß die gegenwärtige Lage der Kirche wenig Anlaß zu freudigen Festlichkeiten biete. Bei den Kreierungen von 1873 und 1875 wurde Österreich-Ungarn übergangen; im Frühjahr 1876 wurde der Tiroler Jesuit Joseph Franzelin, „der gelehrte Professor der Dogmatik“ 47), mit dem Purpur geschmückt; aber Franzelin lebte ständig in Rom und seine Kreierung konnte kaum als eine Verstärkung des österreichischen Elementes im Heiligen Kolleg gelten. Bei der letzten Kreierung, die Pius IX. vornahm, machten sich bereits die Fragen geltend, die in den folgenden Pontifikaten immer mehr Aufmerksamkeit beanspruchen sollten. Der Kampf der Nationalitäten in der Habsburgermonarchie warf seine Schatten auch auf dieses Gebiet. Der Kaiser hatte den roten Hut auch für Erzbischof Michailowicz von Agram erbeten; aber die Kurie machte dessen Unpopularität aus nationalen Gründen geltend. Wenn Rom auch nicht die übertrieben nationale Tätigkeit Bischof Strossmayers, des „Apostels“ der Südslaven, prämiieren wolle, so könnte es doch nicht die höchste Würde in der Kirche an ein Mitglied 46) Rom, I, 6 A, 76; I, 20 A, 77; vgl. auch R. Aubert, Le Pontificat de Pie IX, Paris 1952, 394 f. 48) Rom, III, 2, 77. «') Rom, III, 18, 76.