Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 10. (1957)
BLAAS, Richard: Das Kardinalprotektorat der deutschen und der österreichischen Nation im 18. und 19. Jahrhundert
Das Kardinalprotektorat der deutschen und der österr. Nation im 18. u. 19. Jh. 185 Das Jahr 1867 markierte somit das Ende des Protektorates der österreichischen Nation und man muß gestehen, daß in diesem Ende eine gewisse geschichtliche Sinngebung sich ausdrückt. Liegt nicht eine innere Berechtigung darin, daß dieses Amt, das in seinem Titel so unmißverständlich die Reichseinheit zum Ausdruck brachte, gerade in dem Jahr preisgegeben wurde, in dem eben diese Einheit verloren ging und durch den Dualismus ersetzt wurde? Sicher ist, daß der letzte Kardinalprotektor durch sein Verhalten die Auflassung des Protektorates beschleunigte, ja sie direkt herbeiführte, aber es wäre sicher verfehlt, ihm allein die Verantwortung zuzuschieben. Dieses Amt, das vor fast 400 Jahren unter ganz anderen Voraussetzungen sich herausgebildet hatte, war, wie gezeigt werden konnte, seiner funktionellen Bedeutung immer mehr entkleidet worden, es hatte sich in den Augen der Zeitgenossen gleichsam selbst überlebt. Es hatte, solange der Nationsbegriff noch mit der Reichseinheit identifiziert werden konnte, eine Existenzberechtigung als Ehrenamt und wenn es von einer wirklich bedeutenden Persönlichkeit getragen wurde auch eine gewisse funktionelle Bedeutung; mit dem Verlust der Reichseinheit aber und der Umformung der österreichischen Nation in Nationalitäten hatte es seine innere Existenzberechtigung im Verständnis der Zeitgenossen eingebüßt. Darin sind wohl auch die tieferen Gründe für die Abschaffung dieses Amtes im Jahre 1867 zu suchen, denn von da ab wäre es wohl kaum mehr möglich gewesen, es als Protektorat der österreichischen Nation weiterzuführen, nachdem diese selbst aufgehört hatte, das Kaiserreich als Gesamtheit aller darin begriffenen Völkerschaften zu bezeichnen. Das Kardinalprotektorat der deutschen Nation erlosch, als das alte Reich der Deutschen in nationale Bestandteile zerfiel, das der österreichischen Nation, als das österreichische Kaisertum auseinanderbrach in zwei Reichshälften, von denen die eine nicht einmal mehr unter einem österreichischen Nationsbegriff zusammengefaßt werden konnte, sondern nur mehr als im Reichsrat vereinigte Königreiche und Länder Weiterbestand. Es ergibt sich somit das Paradoxon, daß das Nationalprotektorat von Kardinälen in dem Augenblick abgelehnt wird, in dem die durch es vertretenen Länder beginnen, sich ihrer Nationalität bewußt zu werden.