Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 10. (1957)
BLAAS, Richard: Das Kardinalprotektorat der deutschen und der österreichischen Nation im 18. und 19. Jahrhundert
Das Kardinalprotektorat der deutschen und der österr. Nation im 18. u. 19. Jh. 183 Protectorat entzogen werde, weil ich es mit der Würde des allerhöchsten Hofes unter solchen Umständen unvereinbar halte, ihn in dieser Stellung zu belassen.“ Diese in einem offiziellen, nicht einmal sekretierten Bericht und nicht etwa nur in einem vertraulichen Privatschreiben vorgebrachten massiven Anschuldigungen gegen den österreichischen Kardinalprotektor müssen begründet gewesen sein, sonst hätte es der Botschafter nicht gewagt, sie in dieser Form vorzulegen. Wenn die inkriminierte Haltung des Protektors aber tatsächlich derart war, nimmt es nicht Wunder, daß die Botschaft auf Sofortmaßnahmen drängte. In Betreff der Ausführung dieser Maßregel schlägt der Botschafter vor, dem Kardinal Silvestri in einem förmlichen kurzen Schreiben zu eröffnen: „Nachdem die Nation, welcher er angehöre, in Folge des letzten Friedensschlusses mit Italien aufgehört habe in der Völkerfamilie der österreichischen Monarchie vertreten zu sein, so habe Seine Majestät der Kaiser ihn von der Stellung eines Protectoris nationis austriacae in Gnaden zu entheben geruht.“ Eine analoge Mitteilung schlägt Frh. v. Hübner vor, an das päpstliche Staatssekretariat zu richten mit der Eröffnung, daß die kaiserliche Regierung sich die Wiederbesetzung dieses Postens für die Zukunft Vorbehalte. Um alle Bedenken hinsichtlich dieser radikalen Maßnahme zu zerstreuen, glaubt der Botschafter noch hinzufügen zu sollen, daß durch diese Entscheidung für die kaiserliche Regierung bestimmt kein Nachteil erwachsen werde denn „Cardinal Silvestri ist unser Feind mit und ohne Protektorat und er wird stets in diesem Sinne handeln, so viel er kann und hauptsächlich so weit er es wagt. Er ist übrigens von Seiner Heiligkeit nach Gebühr gewürdigt und das wenigst angesehene und einflußloseste Mitglied des Cardinal-Colle- giums“. Hinsichtlich des Zeitpunktes für die Ausführung dieser Maßregel trägt der Botschafter darauf an, „nicht abzuwarten und sofort einem Verhältnis ein Ende zu machen, welches ich als Bewohner Roms und als Botschafter Seiner Majestät nicht anders bezeichnen kann als ein öffentliches Skandal“ 13°). Dieser aufrüttelnde Bericht machte nicht nur Eindruck im Ministerium, sondern führte zu sofortigen Maßnahmen im Sinne der Anträge, ein Beweis mehr für die Stichhaltigkeit der Vorwürfe. Bereits am 20. August 1867 erklärte sich das Ministerium des Äußeren bereit, die Absetzung des Protektors zu beantragen* 131)- Das Kultusministerium, an das man sich um Gegenäußerung gewandt hatte, beantragte nur in der Motivierung dieses Schrittes eine Abänderung in mehr allgemeine Ausdrücke, indem vor allem die Anspielungen auf die politischen Ereignisse des letzten Jahres und der Hinweis auf die Nationalität des Protektors unterbleiben 130) Ebenda. 131) Ebenda. Note des Min. d. Äuß. vom 20. August 1867 an das Kultusministerium.