Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 10. (1957)

BLAAS, Richard: Das Kardinalprotektorat der deutschen und der österreichischen Nation im 18. und 19. Jahrhundert

Das Kardinalprotektorat der deutschen und der österr. Nation im 18. u. 19. Jh. 165 Nach dem Konklave und der vollzogenen Wahl des Papstes Pius VII. mußte Hrzan noch als kaiserlicher Vertreter in Venedig bleiben. Der Papst hatte sogar bei der am 18. Mai 1800 in S. Giorgio vollzogenen Konsekration Hrzans zum Bischof eine tiefdurchdachte Homilie über die bischöfliche Würde und Aufgabe zu Ehren des neuen Bischofs von Steinamanger ge­halten71)- Noch von Venedig aus drängte Kardinal Hrzan wiederholt auf Ablöse von seinem diplomatischen Posten. Im April 1800 wurde deshalb der Marchese Ghislieri, Hof rat bei der italienischen Hofkanzlei, nach Vene­dig abgeordnet und von Hrzan beim Papste eingeführt72 *). Als Pius VII. am 11. Juni 1800 Venedig verließ, um nach Rom zurückzukehren, folgte ihm auch Ghislieri alsbald dorthin nach, während Hrzan sich in seine Diözese begab. Den geänderten Zeitumständen Rechnung tragend, wurde Ghislieri 1801 nach Bestellung eines päpstlichen Nuntius für Wien zum außerordentlichen Gesandten des Kaisers in Rom ernannt78). Dieser Posten, der früher zu den wichtigsten und angesehensten diplomatischen Missions­sitzen zählte, galt jetzt nur mehr als zweitrangig und dem neuen Gesandten wird nur eine sehr passive Rolle zugedacht, indem er nur als aufmerksamer Beobachter fungieren und in keiner Weise politisch in Erscheinung treten soll74). Der Kirchenstaat hatte in diesen Jahren jede Bedeutung verloren und die Kirche stand ganz unter dem übermächtigen Druck der französischen Vorherrschaft, und die sich bereits abzeichnende Selbstauflösung des Reichsgefüges erlaubte auch von dieser Seite her keine aktive politische Rolle des Reichsgesandten in Rom. Als Ghislieri zu Anfang des Jahres 1802 um seine Enthebung von die­sem Posten ansuchte und um die Erlaubnis bat, nach Wien in seine frühere Dienststelle zurückkehren zu dürfen, wurde Legationssekretär von Leb­zeltern in Rom mit der Geschäftsführung bis zum Eintreffen des neuen 71) Sanctissimi Domini Nostri Pii div. Prov. Papae VII. homilia habita in Consecratione Prancisci S. R. E. Card. Herzan de Harras episcopi Sabariensis in Hungária. Druck. St. K. Rom, Varia, Fasz. 66, Nachlaß Hrzan, Konv. Ver­mögensangelegenheiten, fol. 48 ff. 72) Vgl. Berichte Hrzans aus Venedig in St. K. Rom, Berichte 1800, Fasz. 302. Ghislieri war als Interimalminister akkreditiert worden. 78) Vgl. Vortrag vom 18. April 1801 in St. K. Vorträge, Fasz. 241. In einer Weisung an Ghislieri vom 30. Mai 1801 wird ihm aufgetragen: „Ihro kais. Maj. haben nun auch in allerhöchst Ihro Eigenschaft als römischer Kaiser Euer Hoch- und Wohlgeboren zu allerh. ihrem außerordentlichen Gesandten und bevoll­mächtigten Minister am päpstlichen Hofe zu ernennen geruht. Ihro kais. Maj. erwarten nunmehr, daß E. H. u. Wg. die allerhöchst kaiserliche Würde und Ansehen ... bei allen Gelegenheiten wahren und insbesondere auch auf das Wohl und Interesse der Kirche teutscher Nation, vorzüglich in Abwesenheit des Pro- tectoris nationis Germanicae, ein unverrücktes Augenmerk wenden werden“. St. K. Rom, Weisungen 1801, Fasz. 304. 74) Vgl. Instruktionen für Ghislieri ebenda, Weisung vom 24. Nov. 1801 und Instruktion für Grafen Khevenhüller in Weisungen 1802, Fasz. 305.

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